Buch 9

Buch 9

Kapitel 62


Die Sakramente«»

Die Buße

  1. Im Sakrament der Buße versöhnt uns der Vater der Erbarmungen durch das Ostergeheimnis seines Sohnes im Heiligen Geist mit sich und mit der Kirche und auch mit uns selbst. Wir fordern daher alle zum häufigen Empfang dieses besagten Sakramentes auf, denn dadurch wird die Bekehrung des Herzens, also die eigentliche Zielsetzung des Mönchs, in das Geheimnis des Kreuzes und der Auferstehung Christi eingefügt.
  2. Der Prior ist verpflichtet, einige von den beson­neneren Mönchen zu benennen und zu bestimmen, die dann die Beichte der übrigen hören können.
    Außerdem darf jede Person des Ordens zur Beruhi­gung des Gewissens bei jedem bevollmächtigten Beicht­vater gültig und erlaubt das Sakrament empfangen.
  3. Bezüglich der nach Möglichkeit zu meidenden Beich­ten derer, die nicht zu unserem Orden gehören, und der Frauen, die auf keinen Fall zur Beichte angenommen werden dürfen, siehe oben 6.13.
  4. Ist der Prior gestorben oder muß er länger als drei Tage abwesend sein, besitzt der Vikar Perso­nen des Ordens gegenüber nach dem ordentlichen Recht und den Statuten im sakramentalen Bereich die gleiche Vollmacht wie der Prior.
  5. Der Beichtvater und das Beichtkind knien sich bei­de vor einem Kreuz nieder, und das Beichtkind bit­ tet um den Segen, den der Priester mit ausgestreckter rechter Hand spendet. Dann schließt das Beichtkind das Confiteor an und bekennt seine Sünden.
    Wenn nötig, gibt ihm der Priester geeignete Rat­schläge und fordert ihn zur Reue auf. Er legt ihm eine Buße auf. Dann folgt eine Zeit des Schweigens in der das Beichtkind die Reue und den Vorsatz zur Besserung erneuert. Auf ein Zeichen des Beichtkindes hin gibt ihm der Priester die Lossprechung, wobei er die rechte Hand über ihm ausstreckt. Danach spricht er eine Abschluß­oder Entlassungsformel.
  6. Bei drohender Todesgefahr genügt es, wenn der Priester die Absolutionsformel, die in diesem Fall abgekürzt werden kann, verwendet.

Der Kommunionempfang außerhalb der Messe

  1. Soll die Kommunion – jedoch nicht als Wegzehrung ­einem Kranken gereicht werden, legt der Priester die Kirchenkukulle mit einer weißen Stola an. Inzwi­schen zündet der Ministrant zwei Kerzen am Altar an sowie eine dritte, die er unterwegs zur Zelle des Kran­ken trägt. Hat der Priester das Corporale entfaltet, nimmt er das Gefäß aus dem Tabernakel, in dem das Hei­ligste Sakrament enthalten ist. Es ist zu beachten, daß wir vor dem Öffnen und nach dem Schließen des Taberna­kels immer eine tiefe Verneigung machen.
    Falls die Kommunion unmittelbar nach einer Messe gespendet werden soll, legt der Priester zuerst das Meßgewand ab und tauscht die Stola gegen eine weiße, wenn es eine schwarze war.
  2. Er trägt das Täschchen mit der Burse mit beiden Händen und begibt sich dorthin, wo der Kranke liegt, wobei ihm der Ministrant mit der brennenden Kerze vorausgeht. Sooft wir einem Priester, der das Allerheiligste trägt, begegnen, knien wir anbetend nie­der und nehmen Veniam.
  3. Nach Eintritt des Priesters betet der Kranke zusammen mit ihm und den Anwesenden das Confiteor; der Priester betet das Misereatur nostri. Dann kann, falls es angebracht ist, ein kurzer Text aus der Heili­gen Schrift vorgelesen werden. Darauf beten alle Anwe­senden das Pater noster, und unmittelbar danach reicht der Priester dem Kranken die Kommunion. Zur Kirche zu­rückgekehrt, reinigt er Burse und Finger.
    Der Priester trage Sorge, jedesmal am Schluß sei­ner Dienstleistung, wenn er das Allerheiligste berühren mußte, das Gefäß zu reinigen und die Finger zu waschen.
  4. Wenn aber die heilige Kommunion Kranken oder ande­ren in der Kirche selbst, aber außerhalb der Mes­se, gereicht wird, sind die gleichen Vorbereitungen zu treffen wie in Nr. 7; doch werden dann nur zwei Kerzen angezündet.
    Der Priester nimmt mit den bereits beschriebenen Zeremonien das Ziborium aus dem Tabernakel und stellt es auf das Corporale. Nachdem dann Priester und Kom­munikant das Confiteor gebetet haben, wendet sich der Priester diesem zu, fügt sogleich das Misereatur nostri an und reicht die Kommunion in der oben beschriebenen Weise.

Die Kommunion als Wegzehrung

  1. Wenn der Kranke die Kommunion als Wegzehrung emp­fängt, geschieht alles wie oben gesagt, außer daß die Anwesenden, während der Kranke den Leib des Herrn empfängt, die Antiphon Hoc Corpus beten. Durch die Weg­zehrung wird der Mönch mit dem Unterpfand der Auferste­hung gestärkt.
    Wenn der Kranke in keiner Weise ein Hostienteil­chen schlucken kann, soll man ihm die Wegzehrung unter der Gestalt des Weines reichen; dann wird im Cubiculum des Kranken die Messe gefeiert, nachdem alles Erforder­liche in gebührender Weise hergerichtet ist und sich einige wenige versammelt haben. Nach der Kommunion des Priesters und bevor die Anwesenden kommunizieren, wird dem Kranken das Blut Christi gereicht, während die An­wesenden die Antiphon Hoc Corpus… beten.

Die Krankensalbung

  1. Der heilige Apostel Jakobus hat gesagt: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ä1testen der Ge­meinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit ÖI salben. Das gläubige Ge­bet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. Die rechte Zeit zum Empfang der erwähnten Salbung ist also ohne Zweifel schon vorhanden, sobald der Mönch beginnt, aus Krankheits- oder Altersgründen in gewisser Weise in Todesgefahr zu schweben.
  2. In allen Häusern des Ordens soll immer heiliges Krankenöl vorhanden und an einem würdigen Ort si­cher aufbewahrt sein. Es soll jährlich erneuert und das alte mit Watte aufgenommen und verbrannt werden.
  3. Wenn es angebracht scheint, jemandem unter uns die Krankensalbung zu spenden, besucht ihn der Prior entweder mit dem Konvent oder nur mit einigen Mönchen. Zu gelegener Stunde begibt man sich zur Zelle des Kran­ken, während der Prior in der Sakristei Kirchenkukulle und violette Stola anlegt.
    Ist der ganze Konvent zugegen, begibt sich der Prior mit dem heiligen Ö1 zur Zelle dessen, der gesalbt werden soll, wobei ihm der Wochendiakon ohne Kirchenku­kulle als Kreuzträger und der Prokurator oder ein ande­rer mit dem Weihwasser vorangehen.
    Wenn der Kranke auch kommunizieren soll, bereite man im Cubiculum einen mit reinem Leinen bedeckten Tisch vor, worauf man ein Kruzifix zwischen zwei bren­nende Kerzen stellt.
  4. Beim Eintritt besprengt der Priester die Türe und dann die ganze Zelle mit Weihwasser und spricht dabei: Friede diesem Haus und allen, die darin wohnen; und die Umstehenden antworten: Amen.
  5. Dann betet er eine Oration. Hierauf folgt der Buß­akt, wie er zu Beginn der Konventmesse verrichtet wird. Danach verliest der Diakon oder ein Lektor einen Text aus der Heiligen Schrift. Hierauf wird die Litanei oder der Antwortpsalm gebetet. Dann legen der Prior und alle anwesenden Priester, die dabei an ihrem Platz bleiben, gemeinsam ihre Hände dem Kranken auf, ohne etwas zu sagen.
  6. Nach dem Dankgebet über das Ö1 nimmt es der Prie­ster und salbt damit den Kranken auf der Stirne und an den Händen und spricht dabei einmal: Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit he1fe dir der Herr mit der Gnade des Heiligen Geistes; A/: Amen. Damit er dich, von Sünden befreit, heile und gnädig aufrichte. A/: Amen. Nach der Salbung wäscht sich der Prior die Hände. Es wird der Antwortpsalm gebetet, und der Prior fügt eine Oration an. Danach singen alle miteinander das Pater noster.
    Wenn der Kranke auch kommunizieren soll , so wird die Kommunion ihm jetzt gereicht.
    Am Schluß segnet der Prior den Kranken.
  7. Notfalls genügt jedoch eine einzige Salbung an der Stirn oder auch an einem anderen Körperteil, wobei die vollständige Formel wie oben angegeben gesprochen wird.
    In unmittelbarer Todesgefahr kann jeder Priester bei der Spendung des Sakramentes die Weihe des Öls an­stelle des Dankgebetes vornehmen. Die geeignete Materie für das Sakrament ist Olivenöl oder notfalls ein ande­res pflanzliches.

Die Gebetshilfe für den Sterbenden

  1. Dem Sterbenden ist auch der Vollkommene Ablaß zu erteilen, entweder für sich allein oder vor der Salbung, falls er sie noch nicht empfangen hat, oder vor der Wegzehrung. Dem Vollkommenen Ablaß wird der Bußakt vorausgeschickt, der in diesem Fall vor der Sal­bung oder Wegzehrung nicht wiederholt wird
  2. Wenn sich ein Kranker in unmittelbarer Todesge­fahr befindet, können ihm, falls es dem Prior gut scheint, der Konvent oder einige Mönche das letz­te und brüderliche Lebewohl unter folgendem oder einem kürzeren Ritus sagen: Man hält zuerst, wenn es ange­bracht scheint, eine Lesung aus der Heiligen Schrift; dann legt der Kranke das Glaubensbekenntnis ab; der Prior fordert ihn auf, allen zu verzeihen und alle um Verzeihung zu bitten. Dann geben ihm der Prior und die übrigen den Friedenskuß.
    Wenn es dem Prior angebracht scheint, kann auch die Bestreuung mit Asche erfolgen, die zuerst mit einer Oration vom Prior gesegnet wird. Ist die Asche gesegnet und mit Weihwasser besprengt, wird damit das Bett be­streut, in dem der Kranke liegt.
  3. Wenn der Kranke in Todesgefahr schwebt, sollen nur jene Mönche vom Prior bestimmt werden, ihn zu besuchen, die in der Lage sind, ihm durch Wort und Ge­bet zum Heil der Seele und des Leibes beizustehen. Und solange er sich in augenscheinlicher und unmittelbarer Todesgefahr befindet, sollen ständig einer oder mehrere bei ihm am Bett Wache halten, falls der Prior nichts anderes anordnet.
  4. Sobald der Kranke aber schon in den letzten Zügen zu sein scheint, gibt man ein Zeichen, damit alle für ihn um einen guten Tod beten . Der Prior aber eilt mit einigen Mönchen zum Sterbenden.
  5. Sobald diese versammelt sind, wird von allen das Credo in unum Deum… gebetet, damit durch das Glaubensbekenntnis der Glaube des Sterbenden gestärkt und seine Hoffnung aufgerichtet werden. Daraufhin lädt der Prior die Anwesenden zum Gebet für den sterbenden Bruder ein; er kann die Allerheiligenlitanei oder ande­re Gebete verrichten.

Nach dem Verscheiden des Kranken

  1. Wenn einer von uns aus diesem Leben geschieden ist, werden sofort von den Anwesenden, falls die Zeit dazu ausreicht, folgende fünf Psalmen gebetet: Verba mea – Domine, ne in furore I – Dilexi – Credidi – De profundis. Es folgt ein Gebet in Stille, und der Priester fügt den Versikel A porta inferi und die Ora­tion bei.
    Anschließend verharren die Anwesenden im Gebet, bis zur passenden Zeit der Konvent herbeigerufen werden kann.
  2. Der Verstorbene wird bekleidet, auch mit der Ku­kulle; ein Zellenmönch außerdem mit Cingulum und Cilicium; ebenso ein Novize, aber mit Novizenkukulle und ohne Mantel. Alle diese Kleidungsstücke seien je­doch in ehrbarem Zustand. So bekleidet, wird er auf eine Bahre gelegt und mit einem geziemenden Tuch zuge­deckt.
  3. Von der Stunde an, in der der Kranke verstorben ist, bis zum Begräbnis sollen vom Vorsteher Mönche bestimmt werden, die abwechselnd zu zweit (falls ihre Zahl ausreicht) am Leichnam Wache halten, wobei sie bei ihm Psalmen und Gebete verrichten.

Kapitel 65


Die Fürbitten«

Da wir untereinander Glieder sind, geziemt es sich, daß wir im Gebet die Lasten der Menschen, unserer Brüder, tragen und vor allem Fürbitte leisten :

Für jede Person unseres Ordens

  1. Das ALLGMEINE GEBET oder das jährliche Gebet erbittet ein jeder von uns, ob Zellenmönch, Konverse oder Donat, vom Konvent einmal im Jahr, und zwar am Jahrestag der Profeß oder Donation, für sich und für die er zu beten verpflichtet ist; entsprechend dem Brauch kann dies durch Bekanntmachung an der Tabula oder auf andere Weise geschehen; dann betet jeder im Haus weilende Pater eine Vesper de Beata oder ein Placebo mit der entsprechenden Oration. Die Brüder aber können dafür drei Pater noster und Ave Maria beten. Bitten mehrere am gleichen Tag um das jährliche Gebet, wird von den einzelnen die Fürbitte für alle nur einmal verrichtet.
    In der Intention eines jeden Allgemeinen Gebetes wird vom Wochenpriester oder nach dem Brauch des Hauses von einem anderen Mönch eine Messe gefeiert.
    Das Allgemeine Gebet der Messe kann ebenfalls als Gelegenheit dienen, um für unsere Brüder, die sich in einer besonderen Notlage befinden, fürbittend einzutre­ten.
  2. OBITUS nennen wir die Todesanzeige von einer jeden Person des Ordens. Wenn eine oder mehrere Todesan­zeigen von kürzlich Verstorbenen eingehen, werden sie sofort nach ihrem Eintreffen vom Sakristan öffentlich angeschlagen, und von den einzelnen werden dann, sobald es gut möglich ist, die schuldigen Fürbitten verrich­tet.
  3. Für jede Person unseres Ordens, auch für einen Novizen, wird nach seinem Tod innerhalb des ganzen Ordens eine Messe von jedem Priester gefeiert. Diese Messe kann von den Verstorbenen oder Lebenden sein.
    Die Nichtzelebranten aber opfern eine Messe und eine Kommunion auf.
  4. Außerdem feiern oder opfern die Mönche, auch die Novizen, die im Haus wohnen, in dem jemand stirbt, sowie die Professen, Donaten und Novizen des Hauses, von dem der Verstorbene Professe, Donat oder Novize ist, wo immer sie weilen, eine zweite Messe auf und beten eine Agenda außerhalb des Konventes außer der, von der oben (64.2) die Rede war. Die Brüder können für diese Agenda nach Belieben auch dreißig Pater noster und Ave Maria mit Gloria und Veniam in folgender Weise beten: zehnmal Pater und Ave, dann Gloria und Veniam; das Ganze wird dreimal wiederholt.
    Wir raten, die gleichen Fürbitten für jene Perso­nen des Ordens zu verrichten, mit denen wir zusammen­lebten. Überdies wird im Sterbehaus des Verstorbenen und in seinem Profeßhaus beziehungsweise Donationshaus ein eigenes Trizenarium gehalten (64.4) und im Hauskalen­der ein immerwährendes Jahresgedächtnis eingetragen (63.16).
  5. Werden mehrere Todesanzeigen gleichzeitig bekannt­gegeben, werden von den Fürbitten unter Nr. 3 soviele gemeinsam verrichtet, als Todesanzeigen vorlie­gen, mit der ihnen entsprechenden Oration in der Mehr­zahl.
    Die Fürbitten unter Nr. 4 aber sollen immer ein­zeln verrichtet werden, ausgenommen die Messen der Trizenarien, wenn mehrere zugleich laufen.
  6. Alljährlich werden für die Verstorbenen des Jahres durch die Charta des Generalkapitels oder des Re­verendus Pater soviele gemeinsame Trizenarien ange­ordnet, wie die Zahl der Verstorbenen erfordert, und zwar so, daß für vier Verstorbene oder einen Bruch­teil dieser Zahl ein eigenes Trizenarium verrichtet wird.
  7. Bekommt eine Person des Ordens im ganzen Orden oder in einer Provinz ein eigenes Trizenarium, braucht ihr Profeß- oder Donationshaus und ihr Sterbe­haus doch nur ein einziges Trizenarium im Sinne von Nr. 4 zu halten.

Für unsere Oberen

  1. Besondere Fürbitten werden den Oberen unseres Or­dens gewährt, damit Gott ihnen die Weisheit, die an seiner Seite thront, verleihe. Wir müssen diese Für­bitten während ihrer Amtszeit verrichten.
  2. Für unseren Herrn, den Heiligen Vater, feiert jährlich jeder Priester, auch als Novize, eine Messe anläßlich des Festes der Heiligen Petrus und Paulus. Die Nichtzelebranten aber opfern eine Messe und eine Kommunion auf.
  3. Für den Reverendus Pater, den Prior der Großen Kartause, den Generalminister unseres Ordens und Hirten von uns allen, wird jährlich von jedem Priester, auch einem Novizen, eine Messe gefeiert; die Nichtzele­branten aber opfern eine Messe und eine Kommunion auf.
  4. Für den Generalprokurator wird in jedem Haus jähr­lich eine Konventmesse gefeiert.
  5. Für die Visitatoren, das heißt für die Mönche, die tatsächlich das Haus visitieren, wird von allen in diesem Haus weilenden Priestern anläßlich der Visitati­on eine Messe gefeiert; die Nichtzelebranten aber op­fern eine Messe und eine Kommunion auf.
  6. Für den Prior und den Schwesternvikar wird in dem Haus, dem sie zu Diensten stehen, von allen dort weilenden Priestern jährlich eine Messe gefeiert; die Nichtzelebranten aber opfern eine Messe und eine Kommu­nion auf.

Für die Verwandten und Wohltäter

  1. Außer dem ständigen Gedenken an unsere Wohltäter in den Preces des Offiziums sowie nach dem Essen und außer der Missa cotidiana (64.7) und der wöchentli­chen Agenda (64.6) verrichten wir alljährlich nach Weihnachten ein Trizenarium für eben diese Wohltäter (vgl. 60.8).
  2. BESONDERES GEBET nennen wir eine Fürbitte, um die jeder von uns, auch ein Novize, den Konvent ersuchen darf kurz nach dem Tod eines nahen Verwandten: Großvater oder Großmutter, Vater oder Mutter, Bruder, Schwester, Sohn, Tochter, Onkel mütterlicherseits oder väterlicherseits, Tante mütterlicherseits oder väter­licherseits, Neffe oder Nichte.
  3. Diese Bitte pflegt man durch Bekanntmachung an der Tabula vorzubringen, oder nach dem Brauch der Häuser auf eine andere Weise. Dieses Besondere Gebet verpflichtet uns zu einem Placebo mit der dem oder den Verstorbenen entsprechenden Oration; die Brüder können anstelle des Placebo drei Pater noster und Ave Maria beten. Treffen mehrere Gebete auf den gleichen Tag, ist dabei jeder von uns nur zu einem einzigen Placebo verpflichtet mit der ihnen entsprechenden Oration in der Mehrzahl; die Brüder aber verrichten die genannte Fürbitte nur einmal.
  4. Für Verwandte und Freunde, die oben nicht erwähnt sind, bitten die Mönche nicht selbst um das Gebet; vielmehr bitten sie persönlich den Vorsteher, jene be­sonders dem Gebet des Konvents zu empfehlen.
    Immerwährende Vergünstigungen aber, das heißt Zu­wendungen von Messen oder irgendwelche zusätzliche Gebete, gewähren wir niemals. Kein Haus soll die Ver­pflichtung für immerwährende Feiern von Messen über­nehmen.

Für die gesamte Kirche und den Orden

  1. Nach Pfingsten werden in allen Häusern des Ordens folgende Messen vom Heiligen Geist im Konvent ge­sungen :
    – Für unseren Heiligen Vater und Herrn in Christus, den regierenden Papst, daß er die Kirche mit star­ker und sanfter Hand zu leiten vermag und daß sich alle, die sich des christlichen Namens rühmen, al­len seinen Anordnungen demütig unterwerfen. – Um die Erhaltung der Einheit im Orden.
    – Um die Hilfe des Himmels, daß sich alle in der einen Kirche Christi vereinigen.
    – Um Frieden und Ruhe für alle Völker und für jene, die sie leiten.
    – Für die Obrigkeit des Gebietes eines jeden Hauses des Ordens.
  2. Desgleichen werden nach Pfingsten im ganzen Orden folgende Marienmessen im Konvent gesungen :
    – Für den zuständigen Bischof eines jeden Hauses.
    – Für bestimmte Personen unseres Ordens, die sich in seelischer und leiblicher Gefahr befinden, und zu ihrem Trost.
    – Für alle Wohltäter, für die Verwandten, Anempfoh­lenen und Freunde aller Personen des Ordens und für jene, für die wir zu beten verpflichtet sind.
  3. Außerdem beten die Mönche, die Professen wie die Novizen, für die Versuchten und Bedrängten in der­ selben Zeit die sieben Bußpsalmen mit der Litanei; die Konversen und Donaten können anstelle der Psalmen und der Litanei zwanzigmal das Gebet des Herrn und den Eng­lischen Gruß beten.
  4. Die Konventmesse wird immer in den verschiedenen Anliegen unseres ganzen Ordens dargebracht an den Sonntagen sowie am Hochfest der Geburt des Herrn zum Hochamt, an den Hochfesten Epiphanie, Himmelfahrt, Fronleichnam, Johannes der Täufer, Aufnahme der Seligen Jungfrau Maria, unseres heiligen Vaters Bruno und Al­lerheiligen.

Weitere Fürbitten für Verstorbene

  1. Nach dem Pfingstfest hält man in allen Häusern des Ordens zwei Allgemeine Trizenarien :
    – das eine für alle Seelen im Fegfeuer;
    – das andere für die Verwandten, Wohltäter, Anemp­fohlenen und Freunde aller Personen des Ordens, für jene, die mit dem Orden in Verbindung stehen, und für alle, für die wir zu beten verpflichtet sind. Ebenso verrichtet man gegebenenfalls die gemein­samen Trizenarien (Nr. 6).
  2. Für jedes Trizenarium, das oben erwähnt ist (Nr. 7, 14 und 22) oder von der Charta vorgeschrieben ist (Nr. 6), sei es für Personen des Ordens oder für Auswärtige, opfern die nicht zelebrierenden Mönche eine Messe und eine Kommunion auf.
  3. Sooft außerdem vom Generalkapitel eine Marienmesse im ganzen Orden gewährt wird, lesen alle Zele­branten diese Messe; die Nichtzelebranten aber opfern eine Messe und eine Kommunion auf.
  4. Zwar verrichten wir viele Fürbitten für bestimmte Personen, indessen hoffen wir, daß alle unsere Gebete, soweit es die göttliche Barmherzigkeit gewährt, vor allem der gesamten Kirche zugute kommen, zum Lob der Herrlichkeit Gottes.


DES KARTÄUSERORDENS

Stat crux dum volvitur orbis