Buch 5

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Kapitel 36


Die Riten des Kartäuserlebens«»

  1. Wer in die Kartäuserfamilie eintritt, wird nach einer ersten Probezeit als Novize angenommen: In­ dem er seine Hände in die Hände des Priors legt, bringt er seine Unterwerfung zum Ausdruck und wird in die Ge­meinschaft des Ordens aufgenommen. Er wird von allen in seine Zelle oder, wenn er ein Brudernovize ist, in die Kirche geleitet, damit er verstehe, daß sein Leben hauptsächlich dem Gebet geweiht ist.
    Die Profeß, oder in ihrer Art auch die Donation, wird unmittelbar durch das Verlesen der Profeß- bzw. Donationsformel vollzogen, da sie ein persönliches und freies Versprechen ist. Vor der ersten Profeß wird der Profeßkandidat mit der den Professen eigenen Kukulle bekleidet; dadurch werden die Bekehrung des Lebens und die Weihe an Gott versinnbildet. Vor dem unwider­ruflichen Akt der feierlichen Profeß bittet der Profeß­kandidat mit besonderer Inständigkeit um die Gebetshil­fe seiner Brüder.

Die Aufnahme eines Patresnovizen

  1. Nach Vollendung der Probezeit wird der Postulant am festgesetzten Tag dem Konvent vorgestellt (vgl.8.8). Zuerst wird in Gegenwart aller gefragt, ob er in irgendeinem Ordensinstitut die Profeß abgelegt hat, ob er frei ist von ehelicher Bindung, ob er frei ist von unheilbarer Krankheit, ob er zu den heiligen Weihen hinzutreten kann und ob er seine Schulden bezahlt hat. Er muß wissen, daß er auch nach der Profeß ausgeschlos­sen werden kann, falls er etwas aus diesem Fragenkreis verheimlicht haben sollte.
  2. An einem anderen Tag, nachdem sich alle im Kapi­telsaal versammelt haben, bittet der Postulant, am Boden hingestreckt, um Barmherzigkeit. Auf Geheiß des Priors richtet er sich dann auf und sagt: Ich bitte um der Liebe Gottes willen, mich als demütigsten Diener aller zur Probe im Mönchsgewand aufzunehmen, wenn Sie, Vater, und der Konvent einverstanden sind. Dann stellt ihm der Prior die Lebensweise vor Au­gen, die er auf sich zu nehmen begehrt.
  3. Wenn er darauf antwortet, daß er allein im Ver­trauen auf das Erbarmen Gottes und das Gebet der Brüder diese Anforderungen erfüllen werde, so wie es die göttliche Güte gewährt, dann erklärt ihm der Prior, daß er vor der Profeß frei fortgehen kann und daß es andererseits auch in unserer Freiheit und Vollmacht liegt, ihn fortzuschicken, falls er, nachdem die Ange­legenheit vor Gott erwogen wurde, für unser Leben nicht geeignet erscheinen sollte. Gibt der Postulant seine Zustimmung dazu, dann kniet er sich zu Füßen des Priors nieder und legt seine gefalteten Hände in die Hände des Priors; und der Prior gewährt ihm Gemeinschaft im Namen Gottes und des Ordens, in seinem eigenen und seiner Brüder Namen. Darauf wird er zuerst vom Prior und dann von allen anderen mit dem Friedenskuß aufgenommen.
  4. Wenn es möglich ist, wird der Novize noch am glei­chen Tag in die Kirche geführt, nachdem er in der Zelle den Habit angelegt hat. Dort prosterniert er sich auf den Altarraumstufen zum Gebet. Der Prior, mit Kir­chenkukulle und weißer Stola bekleidet, steht am letz­ten Platz der rechten Chorseite. Die Mönche knien im Chor einander zugewandt und singen den Vers Veni, Sanc­te Spiritus. Danach betet der Prior, auf der Misericor­dia verneigt, mit dem Konvent den Versikel und fügt die Oration an. Nach diesen Gebeten wird der Novize von allen be deckten Hauptes in die Zelle geleitet. Dabei singt der Konvent die Psalmen 83, 131 und 50. Wenn jedoch einer oder zwei genügen, werden nur einer oder zwei gebetet. Der Prior geht voran; es folgt der Novize, hierauf der Prokurator oder ein anderer Weihwasserträger. Dann kommt der Konvent, die Ältesten zuerst. An der Zellen­tür angekommen, besprengt der Prior den Novizen und die Zelle mit den Worten: Friede diesem Haus. Dann faßt er den Novizen an der Hand, führt ihn hinein und gelei­tet ihn zum Oratorium, wo er sich niederkniet und be­tet. Sind der Psalm oder die Psalmen vom Konvent been­det, folgen die im Rituale angegebenen Gebete.
    Anschließend trägt der Prior dem Novizen die Be­wahrung der Zellenruhe sowie die Beobachtung und Übung der anderen Dinge auf, die zu unserem Orden gehören, damit er in Einsamkeit und Schweigen, in ununterbroche­nem Gebet und hochherziger Buße für Gott allein da sei. Dann vertraut er ihn dem Novizenmeister an.

Die Aufnahme eines Brudernovizen

  1. Nach Vollendung der Probezeit wird der Postu­lant am festgesetzten Tag dem Konvent vorgestellt (17.9). Zuerst wird in Gegenwart aller gefragt, ob er in irgendeinem Ordensinstitut die Profeß abgelegt hat, ob er frei ist von ehelicher Bindung, ob er frei ist von unheilbarer Krankheit und ob er seine Schulden bezahlt hat. Er muß wissen, daß er auch nach der Profeß ausgeschlossen werden kann, falls er etwas aus diesem Fragekreis verheimlicht haben sollte.
  2. Am Tag der Aufnahme wirft sich der Postulant im Kapitelsaal in Gegenwart des ganzen Konvents zu Boden und begehrt Barmherzigkeit. Auf Geheiß des Pri­ors, der mit Kirchenkukulle und weißer Stola bekleidet ist, erhebt er sich und bittet um der Liebe Gottes willen um Aufnahme zur Probe im Mönchsgewand als demü­tigster Diener aller. Und der Prior erklärt ihm nach einer Predigt, daß er während seiner Noviziatszeit frei fortgehen kann und daß es andererseits auch in unserer Freiheit und Vollmacht liegt, ihn fortzuschicken, falls er, nachdem die Angelegenheit vor Gott erwogen wurde, für unser Leben nicht geeignet erscheinen sollte. Hat daraufhin der Postulant seine Zustimmung gegeben, kniet er zu Füßen des Priors nieder und legt seine gefalteten Hände in die Hände des Priors. Und der Prior gewährt ihm Gemeinschaft im Namen Gottes und des Ordens, in seinem eigenen und seiner Brüder Namen. Darauf wird er mit Novizenkukulle und Mantel bekleidet und zuerst vom Prior und dann von allen übrigen mit dem Friedenskuß aufgenommen.
    Dann wird der Novize aus dem Kapitelsaal in die Kirche geleitet, während der Konvent den Psalm 83 singt. Dabei geht der Prior an der Spitze; es folgt der Novize, anschließend die Patres und Brüder, wobei die Ältesten vorangehen. Bei der Kirche angekommen, nimmt der Prior den Novizen an der Hand und führt ihn zu den Stufen des Altarraumes; dort prosterniert sich der Novize zum Gebet. Unterdessen singt der Konvent kniend den Vers Veni, Sancte Spiritus. Danach betet der Prior, auf der Misericordia verneigt, mit dem Konvent den Ver­sikel und schließt die Oration an.
    Am Schluß steht der Novize auf, macht eine tiefe Verneigung und begibt sich an seinen Platz im Chor.

Die einfache Prof eß

  1. Vor der Vesper des Vortages der Ablegung der ein­fachen wie der feierlichen Gelübde oder auch am.
    Morgen des Profeßtages selbst prosterniert sich der No­vize im Kapitelsaal im Beisein des Konvents und bittet um Barmherzigkeit; nach der Aufforderung des Priors :
    Stehen Sie auf, erhebt er sich und bittet um Zulassung zur Profeß als demütigster Diener aller. Darauf hin bleibt er stehen und hört sich so die Predigt des Pri­ors an. Am Tag der Profeß werden einige Heiligenreliquien auf den Altar gestellt.
  2. Wenn im Konventamt das Kyrie eleison angestimmt wird, legt bei der zeitlichen Profeß der Novizenmeister oder ein anderer, falls dieser verhindert ist, die neue Kukulle vor dem Profeßkandidaten auf das Chorpult. Nach dem Evangelium oder Credo, falls es gesungen wird – das Allgemeine Gebet wird weggelassen -, schreitet der Pro­feßkandidat mit der neuen Kukulle auf den Händen zu den Stufen des Altarraumes, legt diese dort nach einer tie­fen Verneigung nieder und bleibt stehen. Dann tritt der Prior zu ihm heran und spricht die im Rituale angegebe­nen Gebete. Hierauf segnet er mit ausgestreckter Hand die vor dem Profeßkandidaten auf der Stufe liegende Kukulle mit der entsprechenden Oration. Nach der Seg­nung besprengt er die Kukulle mit Weihwasser.
    Danach betet der Profeßkandidat mit verständlicher Stimme (wenn es mehrere sind, beten sie gemeinsam), auf der ersten Stufe des Altarraumes kniend, im Beisein des Priors den Psalm Behüte mich bis zum Vers Der Herr gibt mir das Erbe ausschließlich. Dann nimmt der Prior mit Hilfe des Sakristans dem Novizen Mantel und Kukulle ab, wobei er sagt: Der Herr ziehe dir aus den alten Men­schen mit seinen Werken, und legt ihm die lange Kukulle an mit den Worten: und bekleide dich mit dem neuen Men­schen, der nach Gott geschaffen ist in Gerechtigkeit und wahrer Heiligkeit. Wenn es mehrere sind, wiederholt er die gleichen Worte bei jedem einzelnen.
    Danach liest der Novize die Profeßformel vor (10.9 oder 18.10), die er auf ein Blatt Papier geschrieben in der Hand hält. Wenn es mehrere sind, muß die Formel von jedem einzeln vorgelesen werden.
    Hat er die Gelübde abgelegt, legt der Professe das Blatt in die Hände des Priors und betet den begonnenen Psalm vom Vers Der Herr gibt mir das Erbe weiter bis Ehre sei dem Vater… Amen. Nach einer tiefen Vernei­gung kehrt er an seinen Platz zurück.
  3. In der Messe sowohl der zeitlichen wie der feier­lichen Profeß empfängt der neue Professe gleich nach dem Diakon den Leib des Herrn aus der Hand des Priors, auch wenn er Priester ist. Er konzelebriert demnach nicht, kann aber an diesem Tag die Messe außer­halb des Konvents feiern.
  4. Bei der Erneuerung der zeitlichen Gelübde (10.4; 18.5) bittet der Jungprofesse vor der Vesper des Vortages oder am Morgen des Profeßtages im Kapitelsaal um Aufnahme, wie oben gesagt. Darauf folgt eine ent­sprechende Predigt.
    In der Messe, die der Prior zelebriert, verliest der Jungprofesse nach dem Evangelium oder dem Allgemei­nen Gebet, auf den Stufen des Altarraumes im Beisein des Priors kniend, die Profeßformel. Darauf kehrt er zu seinem Platz zurück, und die Messe wird fortgesetzt.
    Sollte aber die Profeß aus einem anderen Grund wiederholt werden müssen, verliest der Professe im Kapitelsaal oder in einer anderen Kapelle die Formel in Anwesenheit des Priors, des Vikars und wenigstens zweier älterer Mönche.
  5. Während der Zeit, in der ein Novize, der ewiger Professe eines anderen Institutes ist, bei den Professen mit feierlichen Gelübden lebt (8.14), hat er keinen Mantel mehr, sondern er trägt eine lange Kukulle ohne Bänder.

Die feierliche Profeß

  1. Über die Zeremonien im Kapitelsaal und die Vorbe­reitung des Altares siehe unter Nr. B.
    In der Messe, die der Prior zelebriert, tritt der Profeßkandidat (oder die Kandidaten) nach dem Evangeli­um oder, wenn es gesungen wird, dem Glaubensbekenntnis – das Allgemeine Gebet wird weggelassen – zur Mitte der Altarraumstufen heran und singt dort nach einer tiefen Verneigung den Vers Nimm mich auf, o Herr, nach deiner Verheißung, so werde ich leben: und laß mich zuschanden nicht werden in meiner Hoffnung. Das Gesicht zum Altar gewandt, antwortet ihm der Konvent auf die gleiche Weise und in der gleichen Tonlage. Nach dreimaligem wechselseitigem Singen des Verses singt der Konvent Ehre sei dem Vater… Herr, erbarme dich unser – Chri­stus, erbarme dich unser – Herr, erbarme dich unser; und vom Ehre sei dem Vater an auf der Misericordia ver­neigt, betet der Konvent in Stille.
    Bei Beginn des Wie es war richtet sich der Profeß­kandidat aus seiner Verneigung auf, geht auf der rech­ten Chorseite zum ersten Platz, kniet sich vor dem dort stehenden Mönch und daraufhin vor den übrigen Mön­chen dieser Chorseite nieder und spricht Bete für mich, Bruder; er geht dann zu den Mönchen der linken Chorsei­te und sagt das gleiche.
  2. Danach richtet sich der Konvent auf und stellt sich in Altarrichtung; und der Profeßkandidat ver­ liest, vor der Mitte des Altares stehend und diesem zugewandt, klar und allen verständlich seine auf ein Pergamentblatt geschriebene Profeß. Dann küßt er den Altar und legt den gelesenen Text als Opfergabe darauf. Vor dem Priestersitz zu Füßen des Priesters proster­niert, empfängt er den Segen, währenddessen sich der Konvent auf der Misericordia verneigt. Die Oration singt der Prior mit über dem Professen ausgestreckter Hand; und wenn es mehrere sind, betet er sie in der Mehrzahl. Danach besprengt er ihn mit Weihwasser. Nun kehrt der Professe zu seinem Platz zurück.
    Im eucharistischen Hochgebet wird des neuen feier­lichen Professen gedacht, damit seine Hingabe tiefer in das Opfer des göttlichen Erlösers eingehe.
  3. Bei der feierlichen Profeß eines Religiosen, der bereits durch die Profeß in einem anderen Institut gebunden ist, erfolgt nach dem Bete für mich, Bruder und vor der Profeßablegung die Segnung der Kukulle an den Stufen des Altarraumes nach der unter Nr. 9 be­schriebenen Weise, wobei allerdings der Psalm Behüte mich wegfällt.

Die zeitliche Donation

  1. Die zeitliche Donation findet in Gegenwart des Konvents vor der Vesper im Kapitelsaal statt. Auf den Boden hingestreckt, begehrt der Novize Barmherzigkeit. Auf Geheiß des Priors, der mit Kirchenkukulle und wei­ßer Stola vor dem Altar sitzt, steht er auf und sagt Ich bitte um der Liebe Gottes willen, mich als demü­tigsten Diener aller zur zeitlichen Donation zuzulas­sen, wenn Sie, Vater, und der Konvent einverstanden sind. Nach der Predigt des Priors geht der Novize vor und kniet sich auf der ersten Altarstufe nieder, wobei der Konvent bedeckten Hauptes sitzt. Dann steht der Prior auf und nimmt mit Hilfe des Prokurators und des Sakristans dem Novizen den Mantel und die kurze Kukul­le ab mit den Worten: Der Herr ziehe dir aus den alten Menschen mit seinen Werken. Und er zieht ihm die lange Kukulle ohne Bänder an mit den Worten: Und bekleide dich mit dem neuen Menschen, der nach Gott geschaffen ist in Gerechtigkeit und wahrer Heiligkeit. Wenn es mehrere sind, wiederholt er das gleiche bei jedem ein­zelnen.
    Nun verliest der Novize den auf ein Blatt Papier geschriebenen Text der Donation (19.3), den er in der Hand hält, und übergibt sodann das Blatt in die Hände des Priors.
    Der Prior aber nimmt seine Donation mit folgenden Worten an: Und ich, lieber Bruder, nehme deine Donation von seiten Gottes und des Ordens an; und in meinem Na­men und im Namen meiner Nachfolger verpflichte ich mich, für deine seelischen und leiblichen Bedürfnisse mit väterlichem Herzen zu sorgen, sofern du deinem Ver­sprechen treu bleibst. Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters + und des Sohnes und des Heiligen Geistes komme auf dich herab und bleibe allezeit bei dir. A/: Amen. Nach den Worten verpflichte ich mich fügt er in der zeitlichen Donation die Dauer der Donation bei; bzw. bis ans Lebensende, wenn es die ewige Donati­on ist. Danach gehen alle in den Chor, um die Vesper zu feiern.
  2. Bei der Erneuerung der zeitlichen Donation auf zwei Jahre (19.6) verliest der Donat im Kapitelsaal die Donationsformel vor dem Prior in Anwesenheit des Konvents. Der Prior trägt dabei keine Kirchenkukul­le.
    Wenn die Zeitliche Donation alle drei Jahre erneu­ert wird (19.7), verliest der Donat die Donationsformel im Kapitelsaal in Anwesenheit des Konvents oder außer­halb des Konvents vor dem Prior, dem Vikar und wenig­stens zwei älteren Mönchen.
    Wenn die Donation aus einem anderen Grund verlän­gert werden muß, findet die Erneuerung außerhalb des Konvents vor dem Prior, dem Vikar und wenigstens zwei älteren Mönchen statt.
    In dem Text der Donation und der Annahme durch den Prior wird immer die Zeit der Verlängerung angege­ben.

Die ewige Donation

  1. Die ewige Donation findet vor der Vesper in Gegen­wart des ganzen Konvents statt. Hat sich der Konvent im Kapitelsaal versammelt, wirft sich der Donat zunächst vor dem Prior nieder, der mit Kirchenkukulle und weißer Stola bekleidet dasitzt, und begehrt Barm­herzigkeit. Auf Geheiß des Priors steht er auf und sagt: Ich bitte um der Liebe Gottes willen, mich als demütigsten Diener aller zur ewigen Donation zuzulas­sen, wenn Sie, Vater, und der Konvent einverstanden sind.
    Nach der Predigt des Priors begeben sich alle in die Kirche, wobei der Donat unmittelbar hinter dem Prior geht. Der Donat kniet sich an den Stufen des Altarraumes nieder, während der Prior bei ihm steht und die Mönche an ihren Plätzen bedeckten Hauptes dem Altar zugewandt stehen. Nun verliest der Donat die Donations­formel; der Prior nimmt die Donation an und segnet ihn wie oben beschrieben (Nr. 16).
    Während der Donat am selben Platz knien bleibt, begibt sich der Prior an den letzten Platz der rechten Chorseite, und der Konvent kniet sich am Chorpult nieder und singt: Sub tuum praesidium. Vom Wochensänger wird der Versikel beigefügt, und der Prior schließt die Oration an.
    Er zieht dann in der Sakristei die Kirchenkukul­le aus und kehrt an seinen Platz zurück; auch der Do­nat begibt sich an seinen Platz, und es beginnt die Vesper.

Die Beauftragung zum Lektoren und Akolythendienst

  1. Der Lektorendienst kann außerhalb der Messe über­tragen werden, Wir meinen jedoch, daß der Lekto­ren- und Akolythendienst in der Regel während der Kon­ventmesse übertragen werden soll.
    Bei der Beauftragung zum Lektorendienst ruft der Diakon oder ein anderer nach dem Evangelium die Kandi­daten auf, die sich daraufhin zum Prior begeben. Dieser lädt ein zum Gebet, und der Konvent betet einige Zeit in Stille. Darauf schließt der Prior die Oration an.
    Die Kandidaten treten einzeln vor den Prior, der ihnen die Heilige Schrift überreicht.
    Die Messe wird wie gewohnt fortgesetzt. Wenn das Allgemeine Gebet stattfindet, kann ein Lektor die Für­bitten verlesen.
  2. 20 Bei der Beauftragung zum Akolythendienst ruft der Diakon oder ein anderer nach dem Evangelium die Kandidaten auf, die sich daraufhin zum Prior begeben. Dieser lädt ein zum Gebet, und der Konvent betet einige Zeit in Stille. Darauf schließt der Prior die Oration an.
    Die Kandidaten treten einzeln vor den Prior, der ihnen eine Schale mit Hostien oder einen Kelch mit Meß­wein überreicht.
    Die Messe wird wie gewohnt fortgesetzt. Ein Ako­lyth kann mit der Kirchenkukulle am Altar dienen, indem er das Amt des Diakons ausübt. Die Akolythen empfangen unmittelbar nach dem Dia­kon die Kommunion.

Kapitel 38


Die Wahl des Priors«»

  1. Hat ein Haus des Ordens den Prior verloren, soll der Vikar in geheimer Abstimmung die wahlberech­tigten feierlichen Professen befragen, ob sie den neuen Prior wählen wollen. Wenn zu der Zeit das Generalkapi­tel abgehalten wird, soll der Konvent baldmöglichst dem Definitorium seine Entscheidung mitteilen. Wenn der Konvent nicht wählen will oder wenn nach einer erneuten Abstimmung immer noch Stimmengleichheit besteht, soll der Vikar das Generalkapitel oder, falls es gerade nicht abgehalten wird, den Reverendus Pater bitten, nach seinem klugen Ermessen für das verwaiste Haus zu sorgen.
  2. Alle feierlichen Professen, die im Haus wohnen und nicht nach Maßgabe des Rechts gehindert sind, be­sitzen für die Priorenwahl das aktive Stimmrecht. Die Gastprofessen jedoch erlangen das aktive Stimmrecht erst, wenn sie ein ganzes Jahr im Haus weilen. Der Vikar aber – im Haus der Großen Kartause auch der Scri­ba – ist sofort stimmberechtigt. Wer abwesend ist, kann seine Stimme durch Stellvertretung abgeben, wenn er noch wirklich Mitglied des wählenden Konventes ist. Tritt diesbezüglich eine Unsicherheit auf, soll der Konvent selbst entscheiden.
  3. Entscheidet sich der Konvent für die Wahl, muß der Vikar die Wähler mit ernsten Worten im Herrn er­ mahnen, daß die Wahl des Seelenhirten eine überaus schwere und wichtige Sache ist, weil von einem guten oder schlechten Hirten fast ausschließlich das Wohl und Wehe der ganzen Herde abhängt, und daß sie deshalb bei dieser Aufgabe mit aller Geradheit, Klugheit und Gottesfurcht zu Werke gehen müssen. Das hauptsächliche Augenmerk bei der Priorenwahl muß auf die zur Seelen­leitung nötigen Gaben gelegt werden. Aber auch eine gewisse Fähigkeit zur Besorgung der zeitlichen Geschäf­te wird gefordert, doch darf sie allein für die Stimm­abgabe nicht entscheidend sein. Zudem kann die Sorge für die zeitlichen Angelegenheiten auch anderen Perso­nen überlassen werden.
  4. Hat der Vikar dies alles dargelegt, wird für alle ein Fasten an drei aufeinanderfolgenden Tagen an­gesetzt, falls kein Hochfest oder Sonntag dazwischen­fällt.
  5. Der Konvent singt täglich, bis er einen Prior hat, in gemeinsamer Andacht nach Laudes und Vesper den Hymnus Veni, Creator Spiritus, wie im Rituale beschrie­ben.
  6. Alle dürfen, ja müssen die Ordensmitglieder um Auskunft bitten, die die Personen besser kennen. Die befragten Mönche aber sollen sich vor jeder Wahlbe­einflussung hüten.
  7. Nicht gewählt werden können: die Nichtpriester; wer nach Ablegung der feierlichen Profeß noch nicht fünf Jahre im Orden gelebt hat; jeder Prior, der kein Professe des Wahlhauses ist; die Visitatoren und Kommissare, die in Ausübung der Visitation den Prior seines Amtes entheben, und zwar für dieses Mal; und alle, die wegen eines dauernden Hindernisses nicht das Generalkapitel besuchen können. Ein wegen eines schuld­haften Verhaltens abgesetzter Prior kann in demselben Haus nicht gewählt werden.
  8. Inzwischen soll man so schnell, wie es ohne Schwierigkeit möglich ist, die Konfirmatoren her­beirufen, die bei der Priorenwahl den Vorsitz führen sollen. Dazu berufe man zwei vom Generalkapitel oder vom Reverendus Pater beauftragte Prioren oder, wenn man zwei Prioren nicht gut kommen lassen kann, einen Prior mit irgendeinem Mönch (jedoch nicht aus dem wählenden Konvent). Falls nichts im Wege steht, muß einer der beiden Konfirmatoren einer von den Visitatoren der Pro­vinz sein.
  9. Die so zum Wahlbeistand Gerufenen sollen sich in Schweigen und Gebet mit dem wählenden Konvent ver-einigen und sich in keiner Weise in die bevorstehende Wahl einmischen. Ihre Aufgabe ist es nämlich nicht, Personen zu bezeichnen; sie sollen lediglich auf Fragen wahrheitsgemäß Antwort geben und die Wahlstimmen ein­fach entgegennehmen.
  10. Am Wahltag feiert einer der Konfirmatoren, gegebe­nenfalls in Konzelebration, im Beisein des ganzen Konvents die Messe vom Heiligen Geist. Darauf ruft der Vikar die Konfirmatoren und den Konvent in den Kapitel­saal. Dort beginnt der Hauptkonfirmator, während alle mit entblößtem Haupt stehen, die im Rituale beschriebe­nen Gebete. Hierauf hält er oder sein Amtsbruder eine Ermahnungsansprache. Danach bleiben nur die Wähler mit den Konfirmatoren im Kapitelsaal. Alle anderen entfer­nen sich.
  11. Hierauf fordert der Hauptkonfirmator alle Wähler auf, einen solchen zu wählen, den sie vor Gott und ihrem Gewissen für wirklich fähig und geeignet halten, das Priorenamt in diesem Haus auszuüben.
  12. Nunmehr ordnet der Hauptkonfirmator an, jeder solle sich an den dafür bestimmten Ort begeben, um den Stimmzettel auszufüllen, auf den nur Name und Zu­name des Priors geschrieben werden. Dann bringt man den Stimmzettel im verschlossenen Umschlag sofort zum Tisch der Konfirmatoren und wirft ihn in die zu diesem Zweck dort aufgestellte Wahlurne.
  13. Kann ein Wahlberechtigter nicht persönlich an der Wahl teilnehmen, kann er trotzdem seine Stimme geltend machen, indem er den Stimmzettel wie gewöhnlich ausfüllt und in den Umschlag steckt. Wenn nötig, gehen die Konfirmatoren selbst zu seiner Zelle, um seinen Stimmzettel in Empfang zu nehmen.
  14. Nach vollzogener Wahl zählt der Hauptkonfirmator die Stimmzettel und öffnet sie. Der künftige Prior muß mehr als die Hälfte aller tatsächlichen Wähler­stimmen auf sich vereinigen, abzüglich der ungültigen Stimmen und Enthaltungen. Hat keiner die erforderliche Zahl erreicht, geben die Konfirmatoren die Namen jener, die Stimmen erhalten haben, mit der Anzahl der auf jeden entfallenen Stimmen bekannt. Dann werden die Wahlzettel an Ort und Stelle verbrannt, und ein zweiter Wahlgang findet statt.
  15. Ist nach dem dritten Wahlgang noch keiner gewählt, kann am gleichen Tag noch ein vierter und letzter Wahlgang stattfinden. Zuvor dürfen sich die Mönche außerhalb des Kapitelsaals gegenseitig befragen, jedoch mit anderen nicht reden. Ist auch jetzt noch keiner ge­wählt, muß die ganze Angelegenheit dem Reverendus Pater in der Großen Kartause schriftlich mitgeteilt werden, der nach Anhörung der Visitatoren der Provinz dem ver­waisten Haus einen Hirten geben wird.
  16. Ist ein Kandidat gewählt, soll der Hauptkonfirma­tor laut verkünden: Wir haben einen Prior. Dann nenne er dessen Namen, Profeßhaus und etwaiges Amt so­wie die Anzahl der erhaltenen Stimmen. Zum Schluß sol­len alle Wahlzettel verbrannt werden.
  17. Ist der Prior in Gegenwart aller öffentlich be­kanntgemacht, bittet der Vikar, falls er nicht selbst gewählt wurde, die Konfirmatoren, den Gewählten als Prior zu bestätigen. Hierauf setzen die Konfirmatoren einen Zeitraum fest – nämlich einen bis zwei Tage -, während dem man gegen die Form der Wahl und die Person des Gewählten Einspruch erheben kann.
  18. In der Zwischenzeit müssen die Konventmitglieder und die Konfirmatoren sowohl die Person des Gewählten als auch die Form der Wahl gewissenhaft prüfen: die Form der Wahl, ob sie dem Recht entsprechend durch­geführt wurde; die Person des Gewählten, ob sie die Voraussetzungen erfüllt, welche die Statuten verlangen. Der Gewählte wird zwar gleich nach seiner Wahl davon in Kenntnis gesetzt und kann vor seiner Bestätigung das Amt ablehnen. Doch ermahnen wir ihn, die Last des Amtes nur aus sehr schwerwiegenden Gründen zurückzuweisen.
  19. Wenn die Konfirmatoren aus einem vernünftigen Grund der Ansicht sind, der Gewählte könne nicht bestätigt werden, sollen sie sowie die Konventmit­glieder dem Reverendus Pater die ganze Angelegenheit schriftlich genau darlegen. Der Reverendus Pater soll sodann nach seinem klugen Ermessen und nach reiflicher Überlegung die Wahl bestätigen oder für ungültig erklä­ren. Ist die Wahl für ungültig erklärt oder hat der Gewählte das Amt abgelehnt, kann das Haus eine neue Wahl vornehmen.
  20. Wer zum Prior gewählt wird, kann, bevor er annimmt oder ablehnt, jederzeit die Konfirmatoren bitten, ihm die Namen derer, die Stimmen erhalten haben, mit der jeweiligen Stimmenzahl unter dem Siegel der Ver­schwiegenheit mitzuteilen. Wenn der Gewählte bei der Wahl abwesend war, hat er darüberhinaus das Recht, alles zu erfahren, was er wissen würde, wenn er bei der Wahl anwesend gewesen wäre.
  21. Haben die Konfirmatoren kein Hindernis vorgefun­den, lassen sie alle Wähler und nur diese in den Kapitelsaal kommen, während sich die anderen in der Kirche versammeln. Dann bestätigen sie den Gewählten, indem der Hauptkonfirmator spricht: Wir, N. und N., de­mütige Prioren der Häuser N. und N., wurden vom Gene­ralkapitel oder vom Reverendus Pater in der Großen Kar­tause bestellt, um bei eurer Wahl den Vorsitz zu füh­ren. Somit bestätigen wir kraft unserer Statuten als Prior dieses eures Hauses Pater N., Professe des Hauses N., im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Der Konvent antwortet: Amen. Ist ein Konfirma­tor verhindert oder wird einer zum Prior gewählt, soll der andere die Bestätigung des Gewählten allein vorneh­men. Sodann verliest der zweite Konfirmator den Bericht über die vollzogene Wahl, den die Konfirmatoren als erste und nach ihnen alle Wähler unterschreiben.
  22. Ist der Gewählte nicht anwesend, sollen die Bestä­tigung und die Berichterstattung nach dem von den Konfirmatoren festgesetzten Zeitraum wie oben gesche­hen.
  23. Die Konfirmatoren müssen wenigstens innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Wahl dem Reveren­dus Pater die Wahl und die Wahlbestätigung anzeigen.
  24. Ferner muß die Wahl innerhalb von höchstens vier­zig Tagen stattfinden. Hat ein Haus während dieser Zeit sein Wahlrecht nicht wahrgenommen, wird ihm für dieses Mal das Wahlrecht entzogen, und der Reverendus Pater oder das Generalkapitel übernimmt die Sorge für einen neuen Prior.
  25. Am Tag des Amtsantritts des Priors bringen die Konfirmatoren (oder falls sie nicht da sind, der Vikar und Antiquior) zur angesetzten Stunde den neuen Prior zum Sitz seines Vorgängers in der Kirche; dabei halten sie auf beiden Seiten seine Kukulle, und alle folgen nach. Nachdem dann dort alle, am Chorpult kniend und entblößten Hauptes, ein kurzes Gebet verrichtet haben, kommen sie in den Kapitelsaal, wo der neue Prior nach der Rechtsvorschrift das Glaubensbekenntnis spricht, nachdem der Hauptkonfirmator (oder der Vikar) einige Worte an diesen gerichtet hat; dann tritt der Vikar heran und legt kniend seine gefalteten Hände in die Hände des Priors. Auf dessen Frage: Versprichst du Gehorsam? antwortet er: Ich verspreche es, und nach dem Friedenskuß erhebt er sich und kehrt an seine Platz zu­rück. Nach dem Vikar machen es der Antiquior und die übrigen der Reihe nach ebenso.
  26. Jener Tag aber soll ganz der Freude gewidmet sein. Wir essen im Refektorium und beobachten das Fasten nur, wenn es auch an einem Hochfest gehalten würde. Das dem Refektorium vorausgehende Offizium wird in der Kir­che gesungen.