Buch 2

Buch 2 : Die Brüdermönche

Kapitel 11


Die Brüdermönche«»

  1. Wie ein Leib, dessen Glieder nicht alle denselben Dienst verrichten, so besteht unser Orden von Anfang an aus Patres und Brüdern. Alle sind in gleicher Weise Mönche und haben demgemäß Anteil an der gleichen Berufung, nur unter verschiedenen Formen, durch die die Kartäuserfamilie ihre Aufgabe in der Kirche vollkommener zu erfüllen vermag.
    Die einen, von denen wir bisher sprachen, sind die Zellenmönche. Sie leben in der Verborgenheit ihrer Zelle und sind Priester oder stehen noch in der Vorbereitung. Die anderen, von denen wir jetzt mit Gottes Hilfe sprechen wollen, sind die Brüdermönche. Sie widmen sich nicht allein der Einsamkeit, sondern auch in verstärktem Maß der Handarbeit und weihen so ihr Leben dem Dienst des Herrn. Zu den ersten Brüdern oder Konversen gesellten sich im Laufe der Zeit Brüder einer anderen Berufsform: die Donaten. Sie legen keine Gelübde ab, sondern schenken sich dem Orden um der Liebe Christi willen durch das Band gegenseitiger Verpflichtung. Da sie ein monastisches Leben führen, nennen wir sie ebenfalls Mönche.
  2. Die ersten Patres unseres Ordens wandelten in den Spuren jener alten Mönche, die das Einsiedlerleben und die Armut im Geiste gelobten. Auch unsere ersten Brüder, Andreas und Quirin, beschlossen, eine ähnliche Lebensweise zu befolgen. Daher dürfen die Konversen und Donaten die Grenzen ihrer Einöde nur selten und notgedrungen überschreiten und sollen sich sorgsam von weltlichem Gerede fernhalten. Ihre Zellen schließlich sollen so abgesondert sein, daß sie beim Eintritt in die Kammer, wenn sie die Tür hinter sich geschlossen und alle Sorgen und Unruhen draußen gelassen haben, in Ruhe zum Vater im Verborgenen beten können.
  3. Die Brüder nehmen das verborgene Leben Jesu in Nazaret zum Vorbild. Während sie darum ihrer täglichen Arbeit für das Haus nachgehen, preisen sie den Herrn in ihren Werken, indem sie die Welt dem Ruhm des Schöpfers weihen und die natürlichen Dinge auf den Dienst des beschaulichen Lebens hinordnen. In den dem einsamen Gebet vorbehaltenen Stunden und in der Teilnahme an der heiligen Liturgie jedoch sind sie einzig für Gott da. Deshalb seien ihre Arbeits- und Wohnräume so eingerichtet, daß sie die Geistessammlung fördern und, obschon mit Notwendigem und Nützlichem ausgestattet, wirklich als Wohnung Gottes und nicht als profane Räume erscheinen.
  4. In der Liebe zum Herrn, im Gebet, im Eifer für die Einsamkeit und im Dienst der Arbeit vereint, werden die Brüder unter der Leitung des Prokurators zu einer Gemeinschaft verbunden. Daher sollen sie sich als wahre Jünger Christi erweisen, nicht so sehr durch den Namen als durch die Tat. Sie sollen nach gegenseitiger Liebe streben und untereinander eines Sinnes sein, sich gegenseitig ertragen und einander vergeben, wenn einer dem ändern etwas vorzuwerfen hat, damit sie ein Herz und eine Seele seien.
  5. Die Brüder haben eine eigene Form des einsamen Lebens. Sie sorgen durch ihre Arbeit für die Bedürfnisse des Hauses, die ihnen in besonderer Weise anvertraut sind. Dank ihrer Hilfe können sich die Zellenmönche freier dem Schweigen der Zelle hingeben.
    Indem sich also beide demjenigen gleichgestalten, der nicht gekommen ist, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen, bringen die einen wie die ändern auf verschiedene Weise den Reichtum eines in der Einsamkeit ganz Gott geweihten Lebens zum Ausdruck.
    In dem einen Leib ist also die Gnade der beiden Lebensformen verschieden; doch vollzieht sich zwischen beiden gewissermaßen ein Austausch geistlicher Wohltaten, wobei sie sich so zueinander verhalten, daß sie sich gegenseitig ergänzen. Durch diese Übereinstimmung gelangt jenes Charisma, das der Heilige Geist unserem Vater Bruno anvertraut hat, zu seiner Fülle.
  6. Die Patres wissen, daß sie durch ihre Auszeichnung mit den heiligen Weihen nicht so sehr eine Würde als ein Dienstamt empfangen haben. Sodann sind Amtspriestertum und Taufpriestertum der Gläubigen einander zugeordnet: das eine wie das andere nimmt teil an dem einen Priestertum Christi. Daher bleibe jeder in dem Stand, in den er berufen wurde, und eile in geradem Lauf zu dem Ziel unseres Lebens.
  7. Der Prior hat die Aufgabe, allen seinen Söhnen, nämlich den Zellenmönchen und Brüdermönchen, in seiner Person die Liebe des himmlischen Vaters sichtbar zu machen. Er soll sie so in Christus zusammenführen, daß alle eine Familie werden und jedes Haus, nach einem Wort Guigos, in Wahrheit eine Kartäuserkirche ist.
  8. Wurzel und Angelpunkt dieser Kirche bildet die Feier des Eucharistischen Opfers. Es ist das wirksame Zeichen der Einheit, die Mitte und der Höhepunkt unseres Lebens, sowie das Manna für unseren geistlichen Auszug, auf dem wir in der Einsamkeit durch Christus zum Vater zurückkehren. Auch im gesamten übrigen Vollzug der Liturgie betet Christus für uns als unser Priester und in uns als unser Haupt.
  9. Weil der sicherste Weg zu Gott in der Nachahmung unserer Gründer besteht, mögen sich die Brüder die ersten Konversen der Kartause als Vorbilder vor Augen halten. Bevor noch eine Regel geschrieben war, gaben sie dem Leben der Brüder die Form und den Geist.
    Im Gedenken an sie schrieb der heilige Bruno frohlockenden Herzens: Von euch, geliebteste Laienbrüder, sage ich: „Meine Seele preist die Größe des Herrn“, denn ich sehe das großartige Erbarmen. Gottes an euch. Obwohl ihr nämlich des Lesens und Schreibens unkundig seid, schreibt der mächtige Gott mit seinem Finger nicht nur die Liebe zu seinem heiligen Gesetz, sondern auch dessen Verständnis in euer Herz. Darum freuen wir uns. Eure Werke beweisen ja, was ihr liebt und was ihr versteht; übt ihr doch mit aller Sorgfalt und mit allem Eifer den wahren Gehorsam. Dieser erfüllt die Gebote Gottes und ist Schlüssel und Siegel der ganzen geistlichen Zucht. Er findet sich nie ohne tiefe Demut und vorzügliche Geduld, und immer wird er von keuscher Liebe zum Herrn und wahrer Nächstenliebe begleitet. Aufgrund dieses Gehorsams sammelt ihr offensichtlich voller Weisheit die köstlichste und lebenspendende Frucht der Heiligen Schrift. Darum, meine Brüder, harrt aus in dem, was ihr erreicht habt.

Kapitel 12


Die Einsamkeit«»

  1. Unser Bemühen und unsere Berufung bestehen vornehmlich darin, im Schweigen und in der Einsamkeit Gott zu finden. Denn dort unterhalten sich der Herr und sein Diener häufig miteinander, wie jemand mit seinem Freund. Oft zieht dort das Wort Gottes die treue Seele an sich, der Bräutigam verbindet sich mit seiner Braut, Himmlisches wird dem Irdischen, Göttliches dem Menschlichen geeint. Doch zumeist ist es ein langer Weg, auf dem man durch dürre und wasserlose Gegend bis zum Quell des lebendigen Wassers pilgert.
  2. Der Bruder soll mit Eifer und Verlangen nach der äußeren Einsamkeit streben. Ihr fehlt oft der Schutz, den die Abgeschiedenheit des Kreuzgangs und die Bewahrung der Zellenruhe gewährt. Doch nützt ihm die äußere Einsamkeit nichts, wenn er nicht jederzeit, selbst während der Arbeit, auch die innere Einsamkeit bewahrt, jedoch ohne gewaltsame geistige Anstrengung.
  3. Sooft das göttliche Stundengebet in der Kirche oder die Arbeit in den Obedienzen die Brüder nicht mehr in Anspruch nimmt, kehren sie stets in ihre Zelle als in den sichersten und stillsten Hafen zurück. Dort verweilen sie ruhig und möglichst geräuschlos, befolgen gewissenhaft die Tagesordnung und tun alles vor Gott im Namen des Herrn Jesus Christus, indem sie Gott dem Vater Dank sagen durch Ihn. Sie beschäftigen sich hier auf nützliche Art mit Lesen oder Betrachten, vor allem in der Heiligen Schrift, die eine Seelenspeise ist, oder sie geben sich nach Vermögen dem Gebet hin. Dabei sollen sie keine Gelegenheiten zum Verlassen der Zelle aussinnen oder wahrnehmen, die nicht allgemein angeordnet sind oder sich nicht aus dem Gehorsam ergeben. Der naturhafte Mensch schreckt ja manchmal vor dem Schweigen der Einsamkeit und der Ruhe zurück. Deshalb sagt auch der heilige Augustinus: Für die Freunde dieser Welt ist nichts mühevoller, als sich nicht zu mühen. Wenn es ihrem geistlichen Vorteil dient, können die Brüder auch bisweilen mit Genehmigung des Prokurators kleinere Arbeiten in der Zelle verrichten.
  4. In besonderen Fällen kann der Prior mit Einverständnis der Visitatoren erlauben, daß Brüder Zellen des Kreuzgangs bewohnen, sofern die Stille und Einsamkeit der Patres erhalten bleiben.
  5. Die Konversen wahren jährlich acht Tage lang, zusammenhängend oder in zwei Zeitabschnitten, die Ruhe und Einsamkeit der Zelle; die Donaten wenigstens drei Tage. Jeder Bruder, der es wünscht, kann sich auch einmal im Monat an einem Arbeitstag in ähnlicher Weise Zeit für die Geistessammlung nehmen.
  6. Der erste Akt der Liebe zu unseren Brüdern ist die Achtung ihrer Einsamkeit. Haben wir Erlaubnis, über eine Angelegenheit mit ihnen in der Zelle zu sprechen, sollen wir nichtiges Reden meiden.
  7. Die Zelle eines anderen betreten wir nicht ohne Erlaubnis. Wer aber Erlaubnis hat, klopft an der Tür und wartet, bis ihm der Zellenbewohner öffnet. Dann grüßt er ihn nach frommem Brauch.
  8. Damit die Brüder ihre Berufung besser leben können, soll ihre Arbeit so eingeteilt werden, daß möglichst jeder einzelne für sich allein arbeitet, auch wenn mehrere Brüder in der gleichen Obedienz beschäftigt sind.
  9. Nach dem abendlichen Angelus gehen die Brüder nicht mehr zur Zelle des Priors oder des Prokurators, es sei denn, man habe sie gerufen. Von diesem Zeitpunkt an sollen nur jene Brüder bei den Gästen bleiben, die die Gäste zu bedienen haben. Befindet sich jemand aber in der Zelle eines anderen oder sonstwo, soll er sich nach dem Läuten sofort zurückziehen, falls er keinen besonderen Auftrag zu längerem Verweilen hat.
  10. Welchen Gewinn und göttlichen Genuß die Einsamkeit und das Schweigen der Einöde denen bereiten, die sie lieben, wissen nur, die es erfahren haben. Hier verleiht Gott seinen Streitern für die Kampfesmühe den ersehnten Lohn: den Frieden, den die Welt nicht kennt, und die Freude im Heiligen Geist.

Kapitel 13


Die Klausur«»

  1. Wir haben die Welt für immer verlassen, um unaufhörlich vor der göttlichen Majestät zu stehen. Dieser uns eigenen Aufgabe eingedenk, meiden wir es möglichst, auszugehen und durch Ortschaften und Städte zu laufen. Doch würde uns eine so strenge Beobachtung der Klausur nichts nützen, wenn wir dadurch nicht nach jener Herzensreinheit strebten, der allein die Verheißung gilt, Gott zu schauen. Wer sie erlangen will, muß sehr abgetötet sein, vor allem im Hinblick auf die natürliche Neugier, die der Mensch für menschliche Angelegenheiten an sich erfährt. Wir dürfen nicht durch Haschen nach Neuigkeiten und Gerüchten unsere Phantasie durch die Welt schweifen lassen. Unser Anteil ist es vielmehr, verborgen im Schutz des Angesichtes Gottes zu weilen.
  2. Mit den äußeren Geschäften werde, soweit es möglich ist, ein Weltmann betraut, damit nicht die Brüder selbst gezwungen sind, in die Dörfer und Städte zu gehen.
  3. Die Brüder verlassen die Klausur nicht ohne Erlaubnis des Priors oder des Prokurators. Wenn sie ausgehen, sollen sie sich an den Ort begeben, zu dem sie gehen müssen, jedoch nicht an einen anderen, und alles meiden, was die Liebe zur Einsamkeit in ihnen schwächen könnte. Wer nach draußen geschickt wird, soll so schnell zurückkehren, wie es die Verhältnisse gestatten und dem Prokurator Rechenschaft über seinen Auftrag geben.
  4. Erhalten wir zufällig Kunde von Ereignissen in der Welt, sollen wir uns hüten, sie weiterzuerzählen. Weltliche Neuigkeiten sollen wir lieber dort lassen, wo wir sie gehört haben. Denn Sache des Priors ist es, seinen Mönchen mitzuteilen, was sie unbedingt wissen sollen, zumal wenn es sich um Leben und Nöte der Kirche handelt.
  5. Wird ein Bruder in benachbarte Ortschaften gesandt , nehme er von niemandem Speise, Trank oder Unterkunft an, außer auf besonderes Geheiß oder in einem unvermeidlichen, unvorhergesehenen Notfall.
  6. Der Pförtner sei gegen alle gütig mit der einem Mönch geziemenden Haltung und der Geschwätzigkeit ganz abhold; denn so wird er den Weltleuten ein gutes Beispiel geben. Meint er, Besucher ins Kloster einlassen oder sanft zurückweisen zu müssen, tue er dies mit freundlichen, aber ganz wenigen Worten. Und wer ihn vertritt, soll ebenso handeln.
  7. Da geschrieben steht: Ehre deinen Vater und deine Mutter, lockern wir unsere Trennung von der Welt ein wenig, indem wir unseren Eltern und anderen Verwandten erlauben, uns an zwei Tagen im Jahr zu besuchen. Die beiden Tage können getrennt oder zusammenhängend sein. Sonstige Besuche von Freunden jedoch und Unterhaltungen mit Weltleuten meiden wir, außer wenn es sich um der Liebe Christi willen schlechterdings nicht verhindern läßt. Denn wir wissen, daß Gott dieses Opfer wert ist, das wir ihm bringen, und es den Menschen mehr nützen wird als unsere Gespräche.
  8. Die äußere Klausur wäre auch sinnlos, wenn wir mit Außenstehenden einen regen Briefverkehr unterhielten. Darum versenden oder empfangen wir keine Briefe ohne Wissen des Priors. Ausgenommen sind Briefe, die an das Generalkapitel, den Reverendus Pater, die zuständigen Visitatoren, den Generalprokurator, den Scriba und an den Heiligen Stuhl gerichtet sind, oder von ihnen erhalten werden. Auch haben jene, die unter der Leitung des Magisters stehen, freien Briefverkehr mit ihm. Private Telephongespräche aber meiden wir, außer in schwerwiegenden Fällen.
  9. Auch wollen wir daran denken, daß die Weltleute von einem Kartäuser kein Gespräch über eitle Gerüchte und Politik erwarten. Darum sollen wir uns von weltlichem, leerem Gerede fernhalten und nur schreiben, wenn wir es in Christus vor dem Angesicht Gottes tun.
  10. Die Vertrautheit mit Gott engt aber das Herz nicht ein, sondern macht es weit, so daß es die Nöte und Probleme der Welt sowie die großen Anliegen der Kirche in Gott zu umfangen vermag. Es ist angebracht, daß die Mönche hierüber in etwa Bescheid wissen. Die ehrliche Sorge um die Mitmenschen soll sich jedoch nicht in der Befriedigung der Neugier, sondern in der innigen Vereinigung mit Christus vollziehen. Auf den Geist in seinem Innern lauschend, soll jeder unterscheiden, was er in seine Gedankenwelt aufnehmen kann, ohne das Gespräch mit Gott zu stören.
  11. Daher darf der Mönch auf keinen Fall eine Zeitung lesen, die über Politik handelt; das widerspräche gänzlich dem Geist unseres Ordens. Ja, die Prioren sollen überhaupt den Brüdern raten, beim Lesen profaner Lektüre sehr besonnen zu sein. Allein, diese Ermahnung setzt einen reifen, selbständigen Geist voraus, der gelernt hat, ehrlich alle Folgerungen aus dem erwählten besten Teil zu ziehen: dem Herrn zu Füßen zu sitzen und seinen Worten zu lauschen.
  12. Wer unserem Orden nicht angehört und auch nicht die Absicht hat einzutreten, soll nach Möglichkeit nicht im Brüderteil wohnen.
  13. In unseren Ordenshäusern, die kanonisch errichtet sind, wird die strenge Klausur nach der Tradition des Ordens bewahrt. Frauen können innerhalb der Klausur nicht zugelassen werden. Beim Gespräch mit Frauen wahren wir jene Zurückhaltung, die sich für einen Mönch geziemt.
  14. Das herrliche Charisma der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, das uns die göttliche Gnade gewährt hat, macht unser Herz in einzigartiger Weise frei, damit sich ein jeder von uns von Christus ergreifen lasse und sich ihm ganz hingebe. Es läßt einem engen Herzen oder dem Streben nach dem eigenen Vorteil keinen Raum. Vielmehr muß es, da es die unaussprechliche Liebe erwidert, die Christus uns erwiesen, unsere Liebe so steigern, daß es durch seinen unwiderstehlichen Reiz uns stets zum noch vollkommeneren Opfer unserer selbst entflammt.
  15. So sei denn die Seele des Mönchs in der Einsamkeit gleich einem stillen See, dessen Wasser dem reinsten Quell des Geistes entspringen und, durch kein von draußen aufgenommenes Gerücht aufgewühlt, wie ein klarer Spiegel nur das Bild Christi widergeben.

Kapitel 14


Das Stillschweigen«»

  1. Gott hat seinen Diener in die Einsamkeit geführt, um zu seinem Herzen zu sprechen. Aber nur wer in der Stille lauscht, nimmt das sanfte, leise Säuseln wahr, in dem der Herr sich offenbart. In der ersten Zeit fällt uns wohl das Schweigen schwer. ‚Bleiben wir aber hierin treu, so steigt nach und nach gerade aus unserem Schweigen etwas in uns auf, das uns dazu drängt, noch mehr zu schweigen.
  2. Daher dürfen die Brüder nicht wahllos sprechen, was, mit wem oder wie lange sie wollen. Sie können über das reden, was für ihre Arbeit nützlich ist, doch mit wenigen Worten und mit gemäßigter Stimme. Was jedoch für ihre Arbeit nicht nützlich ist, darüber dürfen sie nur mit Erlaubnis reden, sei es mit Mönchen oder mit Fremden.
  3. Da also die Einhaltung des Stillschweigens im Leben der Brüder von größter Bedeutung ist, muß diese Vorschrift sorgfältig beachtet werden. In Zweifelsfällen, die von der Regel nicht vorgesehen sind, muß jeder besonnen nach seinem Gewissen und der Dringlichkeit des Augenblicks entscheiden, ob und inwieweit er sprechen darf.
  4. Die Treue gegenüber dem innewohnenden Geist und die Liebe zueinander verlangen, daß die Brüder Zahl und Maß ihrer Worte wägen, wenn sie ein Gespräch beginnen dürfen. Denn man muß annehmen, daß eine lang und fruchtlos hingezogene Unterredung den Heiligen Geist mehr betrübt und größere Zerstreuung verursacht als ein kurzes, selbst unerlaubtes Gespräch, das aber bald abgebrochen wird. Oft wird eine im Anfang nützliche Unterhaltung schnell unnütz und schließlich tadelnswert.
  5. Sind Brüder an einem Ort beisammen, gibt der vorstehende Bruder denen, die kommen oder ihnen begegnen, Antwort, während die anderen schweigen.
  6. Wenn die Brüder sich begegnen, machen sie freundlich und bereitwillig mit einer demütigen Verneigung einander Platz und gehen unter Wahrung des Stillschweigens weiter.
  7. An den Sonntagen und Hochfesten sowie an Tagen, die in besonderer Weise der Geistessammlung zugedacht sind, befolgen sie das Stillschweigen genauer und hüten die Zelle. Auch muß alle Tage nach dem abendlichen Angelus bis zur Prim im ganzen Haus vollkommenes Schweigen herrschen , das wir nur in einem wirklich dringenden Fall brechen dürfen. Denn nach den Beispielen der Heiligen Schrift und der Meinung der alten Mönche fördert diese Nachtzeit in vorzüglicher Weise die Geistessammlung und die Begegnung mit Gott.
  8. Ohne Genehmigung des Priors sollen die Brüder die Zellen der Patres nicht betreten. Handelt es sich aber um eine Arbeit, die notwendig gemacht werden muß, so können sie nach Verständigung des Zellenbewohners die Zelle betreten. Ohne Genehmigung des Priors sollen sie auch nirgendwo im Haus mit den Patres reden. Indessen können sie ihren Beichtvater oder Seelenführer aufsuchen, jedoch soll ihre Unterredung sich auf das für den geistlichen Beistand Nötige beschränken. Ohne Erlaubnis sollen sie keine Arbeiter in den Kreuzgang führen. Auch sollen sie sich soweit als möglich in acht nehmen, die Stille des Kreuzgangs nicht zu stören, wenn der Patreskonvent in die Kirche einzieht oder von da zurückkehrt.
  9. Mit Personen des Ordens und mit anderen, die gelegentlich bei uns zu Gast sind, sollen wir ohne Erlaubnis des Vorgesetzten nicht sprechen. Ohne rechtmäßigen Grund sollen wir diese Erlaubnis unsererseits auch nicht suchen oder begehren. Denn wer die Einsamkeit pflegt, im Schweigen verharrt und nach Ruhe verlangt, hat keinen Nutzen davon, wenn er ohne Grund andere besucht oder von anderen besucht wird.
  10. Die Brüder sollen sich auch nicht anmaßen, ohne Erlaubnis mit hinzukommenden Weltleuten zu sprechen oder zu plaudern. Sie dürfen lediglich, wenn Weltleute ihnen begegnen oder hinzukommen, deren Gruß erwidern, auf ihre Fragen kurz antworten und sich entschuldigen, daß sie weiter mit ihnen nicht reden dürfen.
  11. Die Bewahrung des Schweigens und die Geistessammlung verlangen von den Brüdern, denen sich viele Gelegenheiten zum Sprechen bieten, besondere Wachsamkeit. Sie können hierin nur vollkommen sein, wenn sie mit ernstem Eifer danach streben, ihren Weg vor Gott zu gehen.

Kapitel 15


Die Arbeit«»

  1. Die Brüder widmen sich zu den festgesetzten Stunden ihren Arbeiten, damit sie, während sie für die Bedürfnisse des Hauses sorgen, durch ihre Arbeit in Vereinigung mit Jesus, dem Sohn des Zimmermanns, die ganze Schöpfung zum Lob der Herrlichkeit Gottes führen und den Vater verherrlichen, indem sie den ganzen Menschen dem Erlösungswerk beigesellen. Im Schweiß und in der Mühsal der Arbeit finden sie nämlich einen kleinen Teil des Kreuzes Christi, durch das sie, dank des Lichtes seiner Auferstehung, des neuen Himmels und der neuen Erde teilhaftig werden.
  2. Nach den alten Mönchsüberlieferungen trägt eine solche Arbeit viel dazu bei, die Tugenden auf dem Weg der vollkommenen Liebe zu üben. Denn dadurch finden der innere und äußere Mensch ihr Gleichgewicht, so daß die Brüder aus der Einsamkeit größeren Nutzen ziehen.
  3. In den Obedienzen und in allem, was sie zur Verfügung haben, richten sich die Brüder nach den Anordnungen des Priors und des Prokurators und setzen ihre natürlichen Kräfte und Gnadengaben in der Erfüllung der ihnen anvertrauten Arbeit ein. So wächst durch den Gehorsam die Freiheit der Kinder Gottes, und die Brüder tragen durch diese freiwillige Folgsamkeit nach Gottes Plan für den Aufbau des Leibes Christi bei.
  4. Im Geiste des Dienstes soll der Prokurator seine Autorität an den Brüdern und der Obedienzleiter an seinen Gehilfen ausüben, so daß sie dadurch die Liebe, mit der Gott diese liebt, zum Ausdruck bringen. Sie sollen die Brüder gern um Rat fragen und anhören, unter Wahrung ihres Rechts, zu entscheiden und anzuordnen, was zu tun ist. So wirken alle bei der Durchführung ihrer Aufgaben in tätigem und liebevollem Gehorsam mit.
  5. Als Jünger Jesu Christi, der unsertwegen arm wurde, da er reich war, arbeiten die Brüder im Geist der Armut. Insbesondere meiden sie jede Sachverschwendung und geben acht, daß kein Handwerkszeug verlorengeht. Ebenso sorgen sie gewissenhaft für die gute Erhaltung der Werkzeuge, zumal der Maschinen.
  6. Wenn der Prokurator es wünscht, zeigen sie ihm die Gegenstände und Werkzeuge ihrer Obedienzen. Von den zu ihrer Obedienz gehörigen Dingen verwenden sie nichts zum eigenen Gebrauch.
  7. Der Obedienzleiter kann ohne Erlaubnis nichts geben oder annehmen. Er führt auch keine Arbeit für die Mönche aus, zu der ihn die klösterliche Ordnung nicht verpflichtet. Muß während der Abwesenheit des Prokurators eine Sache erledigt werden, soll der Bruder so handeln, wie nach seiner Meinung der Obere in dessen Anwesenheit gehandelt hätte. Nach dessen Rückkehr teile er ihm mit, was und wie er alles erledigt hat.
  8. Der Obedienzleiter darf niemanden in seine Obedienz führen, wenn keine Notwendigkeit dazu besteht. Ist diese Notwendigkeit vorbei, soll der Betreffende sich sofort wieder entfernen; dabei ist unnötiges Sprechen zu unterlassen.
  9. Alle Brüder, einschließlich der Obedienzleiter, sollen, wenn es nötig ist und es ihnen aufgetragen wird, anderen Obedienzen bereitwillig helfen und freudig einer des anderen Last tragen.
  10. Die Geistessammlung wird den Bruder bei der Arbeit zur Beschauung führen. Um diese Sammlung zu erlangen, darf er während seiner Beschäftigung stets zu kurzen Stoßgebeten seine Zuflucht nehmen und auch manchmal die Arbeit zu kurzem Gebet unterbrechen.
  11. Zum Schutz dieser Sammlung ist darauf zu achten, daß den Brüdern keine Arbeiten zugewiesen werden, die sie von ihrem Mönchsziel ablenken könnten. Sie sollen sich ihrerseits auch nicht um die Finanzen kümmern, abgesehen von den Brüdern, die dem Prokurator in der wirtschaftlichen Verwaltung behilflich sind.
  12. Mit Arbeitern sollen die Brüder nicht zusammen tätig sein. Läßt sich das zuweilen nicht vermeiden, schicke man zu solcher Arbeit keine jüngeren, sondern ältere und verläßlichere Brüder und unterstelle sie gewöhnlich keinem Weltmann. Auch zusammen mit Frauen oder in Gebäuden, wo Frauen sich aufhalten, sollen sie nicht arbeiten.
  13. Die Brüder, die alles aus Liebe zu Gott und nicht zum eigenen Vergnügen tun, lieben die Befolgung der Klosterregel. Deshalb halten sie sich sehr gewissenhaft an die Tagesordnung. Beim Zeichen zum Kirchgang legen sie stets, wo immer sie weilen, sofort alles beiseite und eilen zur Kirche.
  14. Brüder, die keine bestimmte Arbeit haben, begeben sich zu der vom Prokurator festgesetzten Zeit zu ihm. Der Prokurator und die Obedienzleiter seien bestrebt, die Arbeit so einzurichten, daß sich die Brüder zu den vorgeschriebenen Stunden dem Schweigen der Zelle und dem Gebet hingeben können. Drängt in dieser Zeit unerwartet eine besondere, notwendige Arbeit, so betraue man damit besser einen Bruder, der am göttlichen Nachtoffizium nicht teilnehmen wird.
  15. Obedienzen wie Küche und Depense, die häufig miteinander verkehren, sollen so eingerichtet sein, daß Liebe und Eintracht zwischen ihnen herrschen und das Stillschweigen nicht verletzt wird. Denn alles muß offenbar machen, wie gut und schön es ist, wenn Brüder miteinander in Eintracht wohnen.
  16. Keiner darf ohne Erlaubnis eine fremde Obedienz betreten. Der Koch – oder in seiner Abwesenheit sein Gehilfe – und der Depensier können in ihrer Obedienz essen. Ein anderer aber darf in der Küche nicht essen und trinken, es sei denn in seltenen Fällen mit Erlaubnis des Priors.
  17. Der Krankenbruder, ebenso der Koch und alle, denen die Sorge für die besonderen Bedürfnisse der Kranken obliegt, sollen jene mit Liebe umgeben, die von Krankheit heimgesucht sind, ja in den Leidenden das Bild des leidenden Christus erblicken und sich freuen, Christus in ihnen dienen und Erleichterung verschaffen zu können.
  18. Das Leben des Bruders ist in erster Linie darauf hingeordnet, daß er, mit Christus vereint, in seiner Liebe bleibe. Ob er daher in der Einsamkeit seiner Zelle oder bei seiner Arbeit weilt, er trachte mit Hilfe der Berufsgnade mit ganzem Herzen danach, stets Gott im Sinn zu haben.

Kapitel 17


Der Novize«»

  1. Wenn einer, von glühender Liebe zu Gott ergriffen und von dem Verlangen beseelt, die Welt zu verlassen und die ewigen Güter zu erstreben, zu uns kommt, soll er von uns mit der gleichen Gesinnung aufgenommen werden. Daher ist es überaus notwendig, daß die Novizen in den Häusern ihrer Ausbildung das Beispiel der Regeltreue und Frömmigkeit, der Einsamkeit und des Stillschweigens vorfinden und ebenso das Vorbild der Liebe unter Brüdern. Fehlt dies, so besteht kaum Hoffnung für ihr Ausharren in unserer Lebensweise.
  2. Die Kandidaten aber, die zu uns kommen, soll man mit sorgfältiger Umsicht prüfen, nach der Mahnung des Apostels Johannes: Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind. Unzweifelhaft hängt ja von der guten oder schlechten Aufnahme und Ausbildung der Novizen vornehmlich die Blüte oder der Verfall des Ordens ab, sowohl im Blick auf die Eignung als auch die Zahl seiner Mitglieder.
    Deshalb sollen sich die Prioren vorsichtig nach ihrer Familie und ihrem Vorleben sowie nach ihrer körperlichen und geistigen Eignung erkundigen. Aus diesem Grund ist es auch nützlich, kluge, mit unserer Lebensweise vertraute Ärzte zu Rate zu ziehen. Zu den Gaben nämlich, die die Kandidaten zum Leben in der Einsamkeit mitbringen sollen, zählt vor allem ein maßvolles und gesundes Urteil.
  3. In der Regel nehmen wir keine Novizen auf, die das zwanzigste Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Überdies sollen nur solche Bewerber aufgenommen werden, die nach dem Urteil des Priors und der Konventmehrheit ausreichende Frömmigkeit, Reife und körperliche Gesundheit besitzen, um die Lasten des Ordens tragen zu können, und die sich für die Einsamkeit, aber auch für das Gemeinschaftsleben gut eignen.
  4. Hingegen müssen wir bei der Aufnahme von Personen in vorgerücktem Alter vorsichtiger sein, da sie sich schwerer an die Observanzen und die Art unseres Lebens gewöhnen. Daher wollen wir nicht, daß jemand, der Konverse werden will, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Generalkapitels oder des Reverendus Pater nach vollendetem fünfundvierzigsten Lebensjahr noch aufgenommen wird. Dieselbe Erlaubnis ist notwendig, um einen Ordensmann, der in einem anderen Institut durch das Band der Profeß gebunden ist, zum Noviziat zuzulassen. Handelt es sich um einen Professen mit ewigen Gelübden, benötigt der Reverendus Pater die Zustimmung des Generalrates. War der Kandidat irgendwann in einem religiösen Institut durch Gelübde gebunden, ist es ratsam, vor der Zulassung den Reverendus Pater zu befragen.
  5. Personen, die – in welchem Stand auch immer – in unseren Häusern gelebt haben und nachher ausgetreten sind, sollen in einem anderen oder in demselben Haus ohne Befragung des Reverendus Pater und der Oberen, die sie kennen, nicht wieder aufgenommen werden. War jemand in unserem Orden schon Novize oder Professe, beginnt er die Probezeit von neuem.
  6. Wer mit dem Verlangen zu uns kommt, bei uns Bruder zu werden, muß von jedem gesetzlichen Hindernis frei, von der rechten Absicht bewegt und fähig sein, die Lasten des Ordens zu tragen. Deshalb befrage man ihn wie üblich über alles, was zu wissen nötig ist und dienlich scheint, um sich über seine Zulassung ein richtiges Urteil bilden zu können.
  7. Danach erklärt man dem Kandidaten unser Lebensziel: sowohl die Verherrlichung, die wir Gott durch unsere Schicksalsgemeinschaft mit dem Erlösungswerk zu erweisen hoffen, als auch, wie gut und angenehm es ist, Christus anzuhangen, nachdem wir alles verlassen haben. Doch kündigt man ihm auch alles Harte und Rauhe an und stellt ihm soweit als möglich die ganze, von ihm erstrebte Lebensweise vor Augen. Bleibt er daraufhin unerschrocken und gelobt entschlossen und bereitwillig, um der Herrenworte willen auf rauhen Pfaden zu verharren und mit Christus sterben und leben zu wollen, dann rät man ihm schließlich, sich gemäß dem Evangelium mit allen, die etwas gegen ihn haben, zu versöhnen.
  8. Hat der Anwärter einige Tage bei uns verbracht und der Prior sich für seine Aufnahme entschieden, so empfängt er aus der Hand des Novizenmeisters den Postu-lantenmantel. Er soll sich in verschiedenen Arbeiten und Obedienzen üben und am göttlichen Stundengebet teilnehmen, damit er sich so schnell wie möglich an das neue Leben gewöhnt. Vor Beginn des Noviziats wird der Postulant wenigstens drei Monate und nicht mehr als ein Jahr lang im Haus geprüft.
  9. Hat sich der Postulant als demütig, gehorsam, keusch, zuverlässig, fromm, von ausgeglichener Wesensart, geeignet für die Einsamkeit und arbeitsam erwiesen, so kann er im Beisein der ewigen Donaten dem Konvent vorgestellt werden. Die Vorstellung soll vom Vikar, vom Prokurator und vom Novizenmeister vorgenommen werden, welche über die Vorzüge und Mängel des Postulanten klare und genaue Auskunft erteilen sollen. Ist der Konvent einstimmig oder in seiner Mehrheit der Meinung, er könne angenommen werden, obliegt es dem Prior, ihn unter dem Mönchsgewand in die Gemeinschaft des Ordens aufzunehmen, nachdem er wenigstens vier Tage Exerzitien gemacht hat.
  10. Da der Novize danach strebt, alles zu verlassen, um Christus nachzufolgen, soll er sein Geld und seine anderen Sachen, die er etwa mitgebracht hat, vollständig dem Prior aushändigen. Denn nicht er selbst, sondern der Prior oder der vom Prior Beauftragte soll diese Sachen aufbewahren. Wir erbitten oder verlangen jedoch in keiner Weise etwas von den Novizen oder von denen, die in unseren Orden eintreten wollen.
  11. Mit dem Noviziat für die Brüdermönche kann man nicht Zellenmönch werden und umgekehrt.
  12. Die Noviziatszeit beträgt zwei Jahre. Diese Zeit kann der Prior verlängern, jedoch nicht über sechs Monate. Der Kandidat soll spätestens vor Beginn des zweiten Jahres wählen zwischen dem Weg der Konversen und dem Weg der Donaten, und zwar selbständig und in voller Freiheit.
  13. Tritt ein Kandidat mit ewigen Gelübden aus einem anderen religiösen Institut zu uns über, durchläuft er das Postulat wie oben gesagt. Ist er geeignet, wird er zum Konversnoviziat zugelassen. Er soll darin fünf Jahre bleiben, ehe er zur feierlichen Profeß zugelassen wird.
    Für seine Zulassung zum Noviziat gilt, was oben gesagt wurde (8.9); ebenso nach Verlauf von zwei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren und schließlich vor der feierlichen Profeß.
  14. Will jemand im zweiten Jahr des Donatnoviziats oder nach der Donation zum Stand der Konversen übertreten, obliegt es dem Prior, die Ordnung der ganzen Probezeit festzulegen. Diese muß wenigstens sieben Jahre und drei Monate dauern, und es muß dabei das Kirchenrecht beachtet werden. Dasselbe gilt, wenn ein Konverse – Novize oder zeitlicher Professe – zum Stand der Donaten übertritt.
  15. Möge sich der Novize nicht durch Versuchungen zermürben lassen, die den Anhängern Christi in der Einsamkeit gewöhnlich auflauern. Auch verlasse er sich nicht auf seine eigenen Kräfte, sondern vertraue auf den Herrn, der ihm die Berufung geschenkt hat und das begonnene Werk auch vollenden wird.

Kapitel 18


Die Profeß«»

  1. Der Mönch ist zwar durch die Taufe der Sünde gestorben und Gott geweiht, durch die Profeß aber wird er vollkommener dem Vater übereignet und von der Welt losgelöst, um unmittelbarer nach der vollkommenen Liebe streben zu können. Durch einen festen, dauerhaften Vertrag dem Herrn beigesellt, hat er Anteil am Geheimnis der Kirche, die durch ein unlösliches Band mit Christus verbunden ist, und bezeugt der Welt das neue, durch die Erlösung Christi erworbenen Leben.
  2. Hat der Konversnovize das Noviziat lobenswert verbracht, wird er dem Konvent vorgestellt. Er wirft sich im Kapitelsaal zu Boden, begehrt Barmherzigkeit und bittet, um der Liebe Gottes willen zur ersten Profeß im Kleid der Professen als demütigster Diener aller aufgenommen zu werden. Einige Tage darauf findet die Abstimmung statt, wie oben gesagt (8.9).
  3. Vor der zeitlichen Profeß soll der Novize die Verwaltung seines Vermögens abtreten und über dessen Verwendung und Nutznießung verfügen, wie oben gesagt (10.5).
  4. Nachdem der Bruder wenigstens acht Tage Exerzitien gehalten hat, erneuert er am festgesetzten Tag im Kapitelsaal vor dem Konvent seine Bitte um Aufnahme. Darauf mahnt ihn der Prior zu Beständigkeit, Gehorsam, Bekehrung des Lebens und zu allem, was der Stand der Konversen erfordert. Der Bruder legt dann in der Kirche die Profeß auf drei Jahre ab, wie weiter unten ausgeführt wird (36.8-10). Doch achte man sehr darauf, daß der Bruder sich nach sorgfältiger Überlegung zu den Gelübden entschließt und sich nur in voller Freiheit bindet.
  5. Sind die drei Jahre vorüber, stimmt der Konvent über den Jungprofessen ab (8.9). Es ist dann Sache des Priors, ihn zur Erneuerung der zeitlichen Profeß auf zwei Jahre zuzulassen.
    Doch kann der Prior die Dauer der zeitlichen Profeß verlängern, aber nicht über ein Jahr.
    Aus einem hinreichenden Grund kann das Generalkapitel oder der Reverendus Pater jemand von der Dauer der zeitlichen Gelübde und des Noviziats entbinden, jedoch unter Wahrung des allgemeinen Kirchenrechts.
  6. Nachdem die Professen mit feierlichen Gelübden abgestimmt haben (8.9) und der Reverendus Pater sein Einverständnis erklärt hat, läßt der Prior die zeitlichen Professen zur feierlichen Profeß zu. Wie bei der zeitlichen Profeß gesagt wurde, soll der Bruder auch vor der feierlichen Profeß zweimal im Kapitelsaal um Zulassung bitten.
  7. In der Christusnachfolge muß der Jünger allem und sich selbst entsagen. Daher soll der Profeßanwärter vor der feierlichen Profeß auf alle Güter, die er tatsächlich besitzt, verzichten; er kann dabei jedoch, wenn er will, bezüglich der Güter, auf die er einen Rechtsanspruch hat, Anordnungen treffen. Kein Ordensmitglied darf von dem zeitlichen Professen das Geringste von seinem Besitz erbitten, auch nicht für einen frommen Zweck oder um irgendwelchen Personen ein Almosen zu spenden. Vielmehr soll dieser frei nach Belieben über sein Eigentum bestimmen.
  8. Der Bruder kann die zeitliche wie die feierliche Profeß nur ablegen, wenn der eigene Prior anwesend ist und die Konventmesse feiert. Ist dieser rechtmäßig verhindert, soll er einen anderen Prior oder einen anderen Priester unseres Ordens ermächtigen, die Profeß in seinem Namen entgegenzunehmen. Im Profeßtext heißt es dann: in Gegenwart von Pater N., ermächtigt von Prior N. Die Rektoren der dem Orden eingegliederten Häuser können jedoch im eigenen Namen zur Profeß zulassen.
  9. Am festgesetzten Tag legt der Profeßanwärter in der Konventmesse nach dem Evangelium oder Credo die Profeß ab (36.13-14). Denn dann wird das .Opfer seiner selbst, das er mit Christus darbringen will, von Gott durch die Hände des Priors angenommen und geweiht.
  10. Der Professe soll die Profeßformel persönlich in folgender Weise und mit folgendem Wortlaut in der Muttersprache niederschreiben: Ich, Bruder N., verspreche Gehorsam, Bekehrung meines Lebens und Beharrlichkeit in dieser Einsiedelei, vor Gott und seinen Heiligen und vor den Reliquien dieser Einsiedelei, die erbaut ist zur Ehre Gottes, der seligen, allzeit reinen Jungfrau Maria und des heiligen Johannes des Täufers, in Gegenwart des Priors N.
    Bei der zeitlichen Profeß fügt man nach dem Wort verspreche die Zeitangabe hinzu. Bei der feierlichen Profeß setzt man auf ewig ein.
  11. Hier ist zu bemerken, daß alle unsere Einsiedeleien immer zuerst zur Ehre der seligen, allzeit reinen Jungfrau Maria und des heiligen Johannes des Täufers geweiht werden, die wir als unsere Hauptpatrone im Himmel haben.
    Jede Profeßurkunde soll vom Professen und vom Prior, in dessen Hände die Profeß abgelegt wurde, unterzeichnet, mit dem Datum versehen und im Hausarchiv aufbewahrt werden.
  12. Alle Mitglieder unseres Ordens, mögen sie auch in andere Häuser versetzt werden und dort die feierlichen Gelübde ablegen, bleiben in Zukunft Professen des Hauses, wo sie nach dem Noviziat die erste Profeß abgelegt haben.
  13. Vom Augenblick seiner Profeß an wisse der Bruder, daß er gar nichts mehr ohne Erlaubnis des Priors besitzt, nicht einmal den Stock, auf den er sich beim Gehen stützt; gehört er ja auch sich selbst nicht mehr. Denn von allen, die den Ordensberuf ergriffen haben, rauß der Gehorsam mit großem Eifer gehalten werden. Wir aber müssen ihn mit um so größerer Hingabe und Sorgfalt üben, als unsere Berufung strenger und herber ist. Fehlt nämlich der Gehorsam – was ferne sei -, bliebe so große Mühe ohne Lohn. Daher sagt Samuel: Gehorsam ist besser als Opfer, Hinhören besser, als das Fett von Widdern darzubringen.

Kapitel 19


Die Donation«»

  1. Im Hause Gottes gibt es viele Wohnungen. Zu uns gehören Patres und Konversen, und zu uns gehören auch Donaten. Auch sie haben die Welt verlassen und die Einsamkeit der Kartause gesucht, um sich im Schutz der Klausur dem Gebet und der Arbeit zu widmen und ihr ganzes Leben dem Herrn zu weihen. Nicht selten nämlich zogen es heiligmäßige Männer vor, im Stand der Donaten zu leben und zu sterben, um den Söhnen des heiligen Bruno beigezählt zu werden und in den Genuß seines heiligen Erbes zu gelangen.
  2. Hat der Donatnovize das Noviziat lobenswert verbracht, wird er vom Prior zur Ablegung der zeitlichen Donation zugelassen, nachdem die Professen mit feierlichen Gelübden und die ewigen Donaten ihre Zustimmung gegeben haben (8.9).
  3. Nachdem der künftige Donat wenigstens vier Tage Exerzitien gemacht hat, verliest er am Tag der Donation – der zeitlichen wie der ewigen (36.16-18) – vor der Vesper in Gegenwart des ganzen Konvents die Donation, die er in folgender Weise und mit folgendem Wortlaut in der Muttersprache niedergeschrieben hat: Ich, Bruder N., verspreche um der Liebe unseres Herrn Jesus Christus und um des Heiles meiner Seele willen, Gott treu als Donat zu dienen, indem ich zum Nutzen der Kirche Gehorsam und Keuschheit bewahre und ohne Eigentum lebe. Deshalb übergebe ich mich diesem Haus nach gegenseitiger vertraglicher Verpflichtung. Gemäß den Statuten will ich ihm allezeit dienen und mich der Lebensweise des Ordens unterwerfen. Nach den Worten übergebe ich mich fügt man bei der zeitlichen Donation hinzu auf drei Jahre; ebenso gibt man, wenn sie verlängert wird, die Zeit der Verlängerung an; bei der ewigen Donation aber fügt man auf ewig ein.
  4. Obwohl der Donat ohne Eigentum lebt, behält er das Eigentums- und Verfügungsrecht über sein Vermögen.
    Vor der ewigen Donation aber darf niemand etwas von seinen Gütern veräußern oder veräußern lassen, selbst nicht auf Wunsch des Donaten.
  5. Von da an ist der Donat Mitglied des Ordens und an ihn gebunden. Die Oberen können ihn, wenn eine Notwendigkeit besteht, in ein beliebiges Haus des Ordens versetzen. Aus dem Orden aber kann er nicht entlassen werden, solange er nicht eine seiner Verpflichtungen in grober Weise verletzt. Dann nämlich besäße der Prior die Vollmacht, mit Zustimmung seines Rates die Donation für nichtig zu erklären. Wenn aber der Donationsvertrag gelöst wird, sollen beide Seiten unterschreiben, nämlich der Prior im Namen des Konvents und der Donat. Dies gelte als Urkunde zur Bestätigung dieser Auflösung.
  6. Sind die drei Jahre vorüber, stimmt der Konvent unter Einschluß der ewigen Donaten ab (8.9). Es ist dann Sache des Priors, den Donaten zur Erneuerung der zeitlichen Donation auf zwei Jahre zuzulassen. Doch kann der Prior die Dauer der zeitlichen Donation verlängern, aber nicht über ein Jahr.
  7. Nach Ablauf der Probezeit stimmt der Konvent unter Einschluß der ewigen Donaten ab (8.9). Es ist dann Sache des Priors, den Bruder entweder zur ewigen Donation oder zu der Bestimmung, wonach die Donation alle drei Jahre erneuert wird, zuzulassen. Doch wird für diese Erneuerung die Abstimmung nicht wiederholt. Zur ewigen Donation ist außerdem die Zustimmung des Reve-rendus Pater erforderlich.
  8. In bezug auf das göttliche Stundengebet und die anderen Übungen haben die Donaten ihre eigenen Gewohnheiten, die ihren Bedürfnissen angepaßt werden können. So kann jeder unsere Berufung, die Vereinigung mit Gott in Einsamkeit und Schweigen, auf die ihm entsprechendere Weise leben. Diese geregelte Freiheit sollen sie nicht zum Vorwand für das Fleisch gebrauchen, sondern zum Dienst der Liebe. So dienen sie dem Herrn in verschiedener Weise, ohne daß dadurch ihre wahre Hingabe an Gott und ihr Streben nach Heiligkeit gemindert würden. Auch gewähren sie dem Haus eine willkommene Hilfe, indem sie mitunter Aufgaben übernehmen, die die Konversen in ihrer Regelbefolgung behindern würden.

Kapitel 20


Die Ausbildung der Brüder«»

  1. Die jüngeren Brüder stehen unter der Leitung des Novizenmeisters, der immer ein Pater im Priesterstand sein muß. Darüber hinaus sei der Mann, ausgestattet mit Frömmigkeit, Ruhe, Schweigsamkeit, Urteilskraft und Klugheit, brennend vor aufrichtiger Liebe und voll Begeisterung für unsere Berufung. Er habe Verständnis für die verschiedenen Gemütsarten und ein offenes Herz für die Bedürfnisse der jungen Mönche. Unter seiner Obhut bleiben die Konversen bis zur feierlichen Profeß und die Donaten bis zur ewigen Donation oder bis zum Beginn der Regelung, wonach die Donation alle drei Jahre erneuert wird.
  2. Wenn das Amt des Novizenmeisters vom Prokurator ausgeübt wird, kann der Prior die Sorge für die zeitlichen Belange zwischen ihm und einem zweiten.
    Prokurator teilen, damit er durch diese Sorge nicht zu stark belastet wird.
  3. Der Magister lehrt seine jungen Mönche, das im Glauben und in der Liebe wurzelnde Gebetsleben aus der wahren Quelle des Wortes Gottes zu schöpfen und mit den ihrem Stand eigenen Übungen, der Einsamkeit, dem Schweigen, der Liturgie und der Arbeit, angemessen zu verbinden. Auch fördert er in ihnen das liebende Verständnis unserer Statuten und Ordensüberlieferungen. Er trage Sorge, daß die Liebe der jungen Mönche zu Christus und zur Kirche ständig wachse. Einmal in der Woche widme er sich der gemeinsamen Ausbildung der jungen Brüder, indem er ihnen wenigstens eine halbe Stunde Konferenz hält und sie vor allem im Geist und den Bräuchen unseres Berufes unterweist. Den Novizen aber gewährt man zu ihrer besseren geistlichen Formung mehr Zeit in ihrer Zelle.
  4. Bei seinen Besuchen und im zwanglosen, persönlichen Gespräch mit den Neulingen lernt der Magister ihre seelische Verfassung kennen und berät sie ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend, auf daß jeder die Vollkommenheit seiner Berufung zu erreichen vermag.
  5. Der Prokurator aber, den sein Amt täglich mit den Brüdern zusammenführt, wird sie durch sein eigenes Tugendbeispiel und Gebetsleben wirksamer über Tugend und Gebet belehren. Die göttliche Lehre wird nämlich mehr durch das Leben als durch Worte vermittelt.
  6. Während der Ausbildungszeit soll man die Brüder nicht zuviel mit gemeinschaftlichen Übungen oder ordensfremden Gebräuchen belasten. Man richte mehr das Augenmerk darauf, sie in das Gebetsleben und in den wahren Mönchsgeist einzuweihen.
  7. Es ist Sache des Priors und des Novizenmeisters, nach ihrem klugen Ermessen zu beurteilen, ob die Kandidaten oder jungen Brüder fähig sind, unser Ordensleben zu befolgen. Denn das Wollen genügt nicht, um zugleich mit dem Namen auch wirklich ein Kartäuser zu sein. Neben der Liebe zur Einsamkeit und zu unserem Leben wird auch eine besondere Eignung des Herzens und des Leibes gefordert. Ein falsches und sozusagen grausames Mitleid ist es aber, jemanden aufzunehmen oder länger zu behalten, wenn feststeht, daß ihm die nötigen Gaben fehlen. Der Magister achte unbedingt darauf, daß der Novize über seinen Lebensweg in voller Freiheit entscheide, und er dränge ihn in keiner Weise zur Ablegung der Donation oder Profeß.
    Viermal im Jahr soll der Magister vor dem Prior und dem Rat über das Befinden der einzelnen Donat- und Konversnovizen Rechenschaft ablegen und auch, wenn er gefragt wird, über die anderen Mitglieder des Noviziats Bescheid geben.
  8. Die jungen Brüder sollen zum Novizenmeister freien Zutritt haben und sich jederzeit aus eigenem Antrieb und ungezwungen mit ihm besprechen können. Wir fordern sie auf, dem Magister offen und vertrauensvoll ihre Schwierigkeiten darzulegen und ihn als den anzunehmen, den die göttliche Vorsehung zu ihrer Führung und Hilfe erwählt hat. Ebenso steht allen Brüdern ungehindert der Weg zum Prior offen, der sie als gemeinsamer Vater stets mit Güte aufnehmen, soll. Er besuche sie zuweilen auch in ihren Zellen und sei um alle ohne Ansehen der Person in gleicher Weise besorgt.
  9. Die älteren Brüder, zumal die Obedienzleiter, tragen zur Ausbildung der jüngeren Brüder, mit denen sie zusammenarbeiten, wirksam bei, wenn sie ihnen in den täglichen Obliegenheiten das Beispiel der Regeltreue, der Tugend und des Gebetes geben. Für gewöhnlich sollen sie jedoch keine Gespräche mit ihnen anknüpfen, auch nicht über geistliche Dinge, da sie sich ja in fremde Gewissensangelegenheiten nicht einmischen dürfen.
  10. Damit das geistliche Leben der Brüder auf fester Grundlage ruht, soll den jungen Brüdern am Anfang ihres Mönchslebens eine Unterweisung in der Glaubenslehre zuteil werden. Es soll dafür täglich eine gewisse Zeit vorbehalten sein. Ziel dieser Ausbildung soll es sein, daß der Bruder mit dem Reichtum, der im Wort Gottes verborgen ist, vertraut wird und die Geheimnisse unseres Glaubens mit eigenem Verständnis erfassen kann, indem er lernt, in der Betrachtung aus gediegenen Büchern Nutzen zu ziehen. Es ist die Aufgabe des Priors, des Magisters und des Prokurators, diese Ausbildung zu erteilen. Sie sollen dabei in gegenseitigem Einvernehmen gemäß den Vorschriften des Generalkapitels handeln.
  11. Die geistliche Unterweisung der Brüder in der Glaubenslehre muß ihr ganzes Leben hindurch vervollkommnet werden. Hierbei wird der Prokurator durch vom Prior bestimmte Patres unterstützt, die die sonntägliche Konferenz für alle Brüder halten. Vom Fest Allerheiligen bis Ostern werden die Statuten erklärt, deren gewohnte Kapitel alljährlich im Brüderkonvent zu verlesen sind. Diese Konferenz, in der auch die Bräuche des Ordens gelehrt werden, wird vor allem dem Prokurator anvertraut. Von Ostern bis zum Fest Allerheiligen wird nach den Richtlinien des Priors Unterricht über Glaubenslehre, geistliches Leben, Heilige Schrift und Liturgie erteilt. Diese Belehrung soll zugleich tief und der Fassungskraft der Brüder angepaßt sein. Wenn es angebracht scheint, können diese beiden Unterrichtsarten anders verteilt werden, ohne dabei die jeweils veranschlagte Zeit zu verkürzen.
  12. So werden die Brüder die überragende Erkenntnis Jesu Christi erlernen, insofern sie sich durch ein Leben des schweigenden Gebetes, welches mit Christus in Gott verborgen ist, dazu bereiten, diese Erkenntnis aufzunehmen. Denn das ist das ewige Leben, daß wir den Vater erkennen und Jesus Christus, den er gesandt hat.