Aufenthalte im Kloster

Nur eventuelle Kandidaten für das Kartäuserleben können einen Aufenthalt im Kloster machen, nach vorhergehender Absprache mit dem Novizenmeister des Klosters (siehe untenstehende Details).

Exerzitien/Einkehrtage

Unsere Berufung zur Einsamkeit erlaubt es uns nicht, im Kloster jemanden aufzunehmen, der nur eine Zeit der geistlichen Besinnung sucht. Doch es besteht neuerdings die Möglichkeit, Exerzitien bzw. Einkehrtage im Geiste des heiligen Bruno zu machen, im Rahmen des Kartäuserlebens..

Maison St Bruno (ehemalige Kartause von Sélignac, Frankreich)

Einige werden es wohl als ein Zeichen der Vorsehung Gottes betrachten, ja sogar als eine gewisse Gnade und ein Augenzwinkern des heiligen Bruno zu seinen Freunden in der Welt, dass das Haus Sankt Bruno eingerichtet wurde. Es wird gemeinsam vom Kartäuserorden und der Diözese Belley-Ars getragen. Die Idee zu diesem Haus – ein Novum in der Geschichte der Kartäuser – wurde dem Generalkapitel des Ordens im Jahre 2001 unterworfen und von diesem angenommen; es war das Jahr des neunhundertsten Todestages des heiligen Bruno (6. Oktober 1101 – 2001).

Dieses Haus nimmt sowohl Männer als auch Frauen auf, die Einkehrtage/Exerzitien in einer Kartäuserzelle machen wollen. Insgesamt ähnelt der Lebensrhythmus des Hauses so sehr wie möglich dem Leben in einer echten Kartause. Für weitere Details, siehe die Internetseite http://selignac.chartreux.org

Aufenthalte zur Berufungsklärung

Wie bereits gesagt können wir aufgrund unserer Berufung zur Einsamkeit nur diejenigen Kandidaten zu einem Aufenthalt im Kloster empfangen, die an eine mögliche Berufung zum Kartäuserleben denken. Dennoch ist ein Mindestmaß an vorausgehender Klärung nötig, um sicherzustellen, dass ein solcher Aufenthalt tatsächlich angebracht ist.

Wenn Sie also der Möglichkeit einer derartigen Berufung nachgehen wollen, ist es wünschenswert, dass Sie darüber mit Ihrem geistlichen Begleiter sprechen – sofern Sie einen solchen haben. Seine Zustimmung ist nicht zwingend notwendig – Sie sind ja stets frei –, doch ist es besser, wenn dem so ist. Anschließend können Sie eines der Häuser anschreiben und dabei versuchen, Ihre Person und Ihre Situation so gut wie möglich darzustellen, indem sie beispielsweise Ihr Alter, Ihr Studium bzw. Berufsausbildung, Ihre familiäre und gegebenenfalls auch berufliche Situation angeben. Bitte teilen Sie uns vor allem etwas über Ihren geistlichen Werdegang und Ihren Weg in Richtung Klosterleben mit (Seit wann haben Sie daran gedacht? Waren Sie bereits mit anderen Klöstern in Kontakt?), und auch, was Sie zur Kartause geführt hat (Wie haben Sie die Kartäuser kennengelernt? Aus welchen Gründen fühlen Sie sich vom Kartäuserleben angezogen?). Wir erinnern daran, dass die Altersgrenze bei 45 Jahren liegt.

Wenn Sie Schwierigkeiten damit haben, dies in schriftlicher Form zu tun, können Sie auch einen halben Tag im Kloster verbringen, um direkt mit dem Novizenmeister zu reden. Falls Sie andere Probleme oder Schwierigkeiten haben, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen, damit wir sehen können, was in diesem Falle angebracht ist.

Darüber hinaus würden wir auch gerne mit einem Priester oder Ordensmann Kontakt aufnehmen können, der Sie gut kennt und von der Ernsthaftigkeit Ihrer Absicht Zeugnis ablegen kann. Wenn Sie einen geistlichen Begleiter haben, wäre es am Besten, uns seine Kontaktdaten zu übermitteln oder uns ein Schreiben von ihm zukommen zu lassen. Dies ist freilich nicht unerlässlich, schließlich hat nicht jeder einen geistlichen Begleiter.

Wenn nach dieser ersten Stufe ein Aufenthalt im Kloster in Betracht zu ziehen ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie uns einfach nur kennenlernen möchten, können wir Ihnen einen einwöchigen Aufenthalt anbieten. Diese Dauer ist jedoch zu kurz, um wirklich in das Kartäuserleben einzutauchen und eine Entscheidung zu ermöglichen.
  • Wenn Sie einen Aufenthalt zur Entscheidungsfindung machen wollen (d. h. um auf die Frage zu antworten: Ist das Kartäuserleben – ja oder nein – meine Berufung?), müssen etwa drei Wochen vorgesehen werden. Die Aufenthalte bei uns sind kostenlos, doch müssen Sie die Kosten von An- und Abreise selber tragen. Nähere Informationen werden Sie von dem Kloster erhalten, mit dem Sie in Kontakt stehen werden.

Hier stellt sich oft die Frage: Welches Kloster wählen? Normalerweise raten wir den Kandidaten zu einem Haus in ihrem eigenen Kulturkreis, um die Anpassung zu erleichtern. Jede Gemeinschaft hat ihr eigenes Gepräge, doch wird in jedem unserer Häuser das Wesentliche des Kartäuserlebens auf ähnliche Weise verwirklicht. Dennoch gibt es gewisse Unterschiede: So ist etwa in einigen Häusern das gesungene Psalmengebet auf Latein (wie in La Valsainte, Marienau, La Grande Chartreuse), in anderen in der Sprache des Landes. Doch folgen alle Klöster derselben Regel und die Unterschiede sind letztlich nicht allzu groß. Französisch, als offizielle Sprache des Ordens, wird oft auch in den Häusern außerhalb von Frankreich gesprochen oder zumindest verstanden.

Aufenthalte zur Berufungsklärung für Kandidaten aus fernen Ländern

Normalerweise raten wir den Kandidaten, ein Kloster innerhalb ihres eigenen Kulturkreises zu wählen; doch gibt es nicht in jedem Sprach- und Kulturkreis ein Kartäuserkloster. Daher ist es möglich, dass Kandidaten, die nicht Deutsch sprechen, in der deutschen Kartause Marienau aufgenommen werden; allerdings müssen sie dann unsere Sprache lernen.

Für Kandidaten aus fernen Ländern (außerhalb Europas) müssen besondere Bedingungen berücksichtigt werden.

All jene, die selbst für die Kosten von An- und Abreise aufkommen können, können sich ganz normal an uns wenden (wie oben beschrieben). Es gibt keine besonderen Schwierigkeiten für Kandidaten, die aus einem Land der Europäischen Union kommen. Doch brauchen alle, die außerhalb der EU beheimatet sind, ein Visum, das gelegentlich Probleme bereiten kann.

Von afrikanischen Kandidaten wird verlangt, dass sie zunächst eine mindestens einjährige klösterliche Erfahrung auf ihrem Kontinent machen. Danach, und nur mit Zustimmung des dortigen Abtes, käme eine eventuelle kartusianische Erfahrung in Betracht.

Mit Kandidaten, die nicht dazu in der Lage sind, selbst die Reisekosten zu tragen, muss die vorausgehende Berufungsklärung bedeutend umfassender und gründlicher sein. Normalerweise ist es uns nicht möglich, die Reisekosten für einen Aufenthalt zu übernehmen, zumal diese oft recht hoch sind und die meisten Aufenthalte bei uns nicht in einen Klostereintritt münden – denn nur wenige der Kandidaten, die einige Zeit bei uns verbringen, treten auch tatsächlich ins Postulat ein. Nichtsdestoweniger kann eine Lösung gefunden werden, wenn der Kandidat besonders geeignet zu sein scheint.

Wir können es so zusammenfassen:

  1. Übernahme der Reisekosten.
  2. Hilfe bei der Erlangung eines Visums. Die notwendigen Schritte können allerdings viel Zeit erfordern.