Aufenthalte im Kloster

Nur potentielle Kandidatinnen für das kartusianische Leben können nach vorheriger Absprache mit der Priorin oder der Novizenmeisterin des Hauses Aufenthalte innerhalb des Klosters machen (Details siehe unten).

Geistliche Exerzitien (Einkehrtage)

Die Berufung zur Einsamkeit erlaubt es uns nicht, jene, die nur eine geistliche Erneuerung suchen, zu Exerzitien im Kloster zu empfangen. Aber es gibt nun eine Möglichkeit, geistliche Exerzitien im Geist des Heiligen Bruno im Rahmen des Kartäuserlebens zu machen:

Haus des Heiligen Bruno (ehemalige Kartause von Selignac)

Einige werden es wohl als ein Zeichen der Vorsehung Gottes betrachten, ja sogar als eine gewisse Gnade und ein Augenzwinkern des heiligen Bruno zu seinen Freunden in der Welt, dass das Haus Sankt Bruno eingerichtet wurde. Es wird gemeinsam vom Kartäuserorden und der Diözese Belley-Ars getragen. Die Idee zu diesem Haus – ein Novum in der Geschichte der Kartäuser – wurde dem Generalkapitel des Ordens im Jahre 2001 unterworfen und von diesem angenommen; es war das Jahr des neunhundertsten Todestages des heiligen Bruno (6. Oktober 1101 – 2001).

Dieses Haus nimmt sowohl Männer als auch Frauen auf, die Einkehrtage/Exerzitien in einer Kartäuserzelle machen wollen. Insgesamt ähnelt der Lebensrhythmus des Hauses so sehr wie möglich dem Leben in einer echten Kartause. Für weitere Details, siehe die Internetseite http://selignac.chartreux.org

Aufenthalte zur Berufungsklärung

Wie bereits erwähnt, können wir in Übereinstimmung mit unserer eremitischen Lebensweise nur Kandidatinnen zu Aufenthalten zulassen, die an eine mögliche Berufung denken. Ein Mindestmaß an vorheriger Unterscheidung ist jedoch notwendig um sicherzustellen, dass ein solcher Aufenthalt zweckmäßig sind.

Wenn Sie also der Möglichkeit einer derartigen Berufung nachgehen wollen, ist es wünschenswert, dass Sie darüber mit Ihrem geistlichen Begleiter sprechen – sofern Sie einen solchen haben. Seine Zustimmung ist nicht zwingend notwendig, doch ist es besser, wenn dem so ist. Anschließend können Sie eines der Häuser anschreiben und dabei versuchen, Ihre Person und Ihre Situation so gut wie möglich darzustellen, indem sie beispielsweise Ihr Alter, Ihr Studium bzw. Berufsausbildung, Ihre familiäre und gegebenenfalls auch berufliche Situation angeben. Bitte teilen Sie uns vor allem etwas über Ihren geistlichen Werdegang und Ihren Weg in Richtung Klosterleben mit (Seit wann haben Sie daran gedacht? Waren Sie bereits mit anderen Klöstern in Kontakt?), und auch, was Sie zur Kartause geführt hat (Wie haben Sie die Kartäuser kennengelernt? Aus welchen Gründen fühlen Sie sich vom Kartäuserleben angezogen?). Bitte beachten Sie, dass die Altersgrenze für Frauen bei 35 Jahren liegt.

Für diejenigen, denen es schwerfällt, dies schriftlich zu tun, besteht die Möglichkeit, einen halben Tag ins Kloster zu kommen, um direkt mit der Novizenmeisterin zu sprechen. Sollte es eine andere Schwierigkeit geben, so erklären Sie bitte die Angelegenheit und wir werden sehen, was wir tun können.

Wir würden auch gerne einen Priester oder Ordensmann kontaktieren können, der Sie gut kennt und der die Ernsthaftigkeit Ihres Schrittes bezeugen kann. Wenn dieser Schritt seit einiger Zeit von einem geistlichen Begleiter mitgetragen wird, wäre es natürlich am besten, wenn Sie uns dessen Kontaktadresse oder auch einen Brief von ihm geben könnten. Dies ist jedoch keine unabdingbare Voraussetzung, da nicht jede einen geistlichen Begleiter hat.

Wenn nach diesem ersten Schritt ein Aufenthalt im Kloster in Frage zu kommen scheint, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie eine einfache Kontaktaufnahme wünschen, können wir Ihnen einen einwöchigen Aufenthalt vorschlagen, aber diese Zeit ist zu kurz, um das Kartäuserleben richtig kennenzulernen oder eine Entscheidung zu ermöglichen.
  • Wenn Sie einen Aufenthalt zur Berufungsklärung wünschen – der dazu bestimmt ist, die Frage zu beantworten: Ist das meine Berufung oder nicht? -, sollten Sie etwa einen Monat einplanen. Wir verlangen nichts für diesen Aufenthalt, aber Sie müssen die An- und Abreise selbst bezahlen. Die Einzelheiten werden Ihnen von dem Haus mitgeteilt, mit dem Sie sich in Verbindung setzen.

Hier stellt sich oft die Frage: Welches Haus soll ich wählen? Normalerweise werden die Kandidatinnen an ein Haus in ihrem eigenen Kulturraum verwiesen, um die Anpassung zu erleichtern. Da es nur wenige Klöster gibt, in denen nicht alle Weltsprachen gesprochen werden, ist es immer möglich, Ausländerinnen in unseren Klöstern aufzunehmen. Jede Gemeinschaft hat natürlich ihr eigenes Gepräge, aber in jedem dieser Häuser wird das Wesentliche des Kartäuserlebens in ähnlicher Weise gelebt; alle Klöster folgen derselben Regel und die Unterschiede sind nicht markant.

Klosteraufenthalte für Kandidatinnen aus einem fernen Land

Für Kandidatinnen aus fernen Ländern müssen besondere Bedingungen in Betracht gezogen werden.

Diejenigen, die die Möglichkeit haben, die Hin- und Rückreise selbst zu bezahlen, können sich unter denselben Bedingungen an uns wenden wie diejenigen, die aus Frankreich kommen, wobei es jedoch einen Unterschied gibt zwischen denjenigen, die aus einem Land kommen, das zu Europa gehört (dann gibt es keine besonderen Schwierigkeiten), und denjenigen, die außerhalb Europas wohnen. In diesem Fall ist ein Visum erforderlich, was einige Komplikationen mit sich bringt.

Diejenigen, die nicht in der Lage sind, ihre Reise für eine solche Erfahrung zu bezahlen, müssen deshalb mit einer viel intensiveren Vorprüfung beginnen. Normalerweise ist es dem Kloster nicht möglich, die Reise für Aufenthalte zu bezahlen, da die Kosten hoch sind und die Reisen in den meisten Fällen unfruchtbar ist, da sich nur wenige der Kandidatinnen für ein Postulat entscheiden. Wir können aber eventuell eine Lösung finden, wenn dies sinnvoll scheint.

  1. Das Übernehmen der Reisekosten.
  2. Hilfe bei der Erlangung eines Visums. Die notwendigen Schritte können allerdings viel Zeit erfordern.